Übersicht
The project consists of the expansion of the Panama Canal through the addition of a third set of locks.
To increase the Canal’s capacity and to improve its competitiveness.
If the project had been within the EU, it would fall under Annex I of the EU Directive 97/11 and would require an EIA. The Panama Environmental Authority has classified the project in the “III” category, requiring the preparation of a full EIA.
The EIA has been carried out and the environmental authorization was issued in November 2007.
The Bank will require the promoter to ensure that implementation of the project will be done in compliance with the Bank’s Guide to Procurement. The Promoter’s procurement strategy and procedures will be reviewed during appraisal.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Aktuelles und Storys
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen