Am 21. Juli ist die Befragung der Öffentlichkeit zur Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB nach Ablauf der auf 45 Tage festgesetzten Verfahrensdauer zu Ende gegangen.

Die Bank hält es nach Gesprächen mit interessierten Anspruchsgruppen für angemessen, den Prozess flexibel zu handhaben und eine zweite Befragungsrunde auf der Basis eines überarbeiteten Entwurfs des Grundsatzpapiers einzuleiten. Die überarbeitete Version wird dabei die Anmerkungen und Beiträge berücksichtigen, die innerhalb des 45-tägigen ersten Befragungszeitraums eingegangen sind.

Eine neue Fassung des Entwurfs der Veröffentlichungs- und Informationspolitik wird im Oktober auf die Website der EIB gestellt werden und steht der Öffentlichkeit 15 Werktage lang für Anmerkungen zur Verfügung. (Der endgültige Zeitplan wird eine angemessene Bearbeitung der Beiträge der Anspruchsgruppen sowie einen Dialog mit ihnen ermöglichen). Die formellen Beiträge, die in der ersten Befragungsrunde eingegangen sind, werden zu Informationszwecken ebenfalls veröffentlicht werden.

Das Prüfungsgremium der Bank analysiert inzwischen die im ersten Befragungszeitraum eingegangenen Anmerkungen und Beiträge und prüft, in welchem Umfang sie berücksichtigt werden können. Der Stellvertretende Generalsekretär ist Vorsitzender des Prüfungsgremiums. Die Mitglieder vertreten die Direktionen, die ein besonderes Interesse an Aspekten der Veröffentlichung und Information haben. Nach der zweiten Befragungsrunde wird das Prüfungsgremium eventuell eingegangene neue Anmerkungen analysieren. Nach Abschluss des gesamten Befragungsprozesses werden die Auswertungen des Gremiums in einen entsprechenden Bericht aufgenommen und zusammen mit dem Entwurf des Grundsatzpapiers zur Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik dem Verwaltungsrat der EIB vorgelegt. Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat werden die neue Veröffentlichungs- und Informationspolitik und der Bericht über die Befragung auf der Website der EIB veröffentlicht werden. Einsender von Beiträgen zum Befragungsprozess werden unmittelbar unterrichtet werden.

Am 21. Oktober wird die Bank im Rahmen des Befragungsprozesses in Rom einen Workshop veranstalten, um den vorläufigen Entwurf des überarbeiteten Grundsatzpapiers mit interessierten Anspruchsgruppen zu diskutieren (der erste Workshop fand am 22. Juni in Brüssel statt). Informationen über den Workshop sind unter Events auf der Website der EIB veröffentlicht.

Neue Anmerkungen zu dem im ersten Befragungszeitraum (19. Mai - 21. Juli) veröffentlichten Entwurf können nach dem 22. Juli nicht berücksichtigt werden (lediglich Organisationen oder Einzelpersonen, die vor Ende des ersten Befragungszeitraums schriftlich mitgeteilt haben, dass sie Anmerkungen einreichen möchten, können dies noch tun). Der erste Entwurf des Grundsatzpapiers und Informationen über den abgeschlossenen Befragungsprozess können in den angehängten PDF-Dateien eingesehen werden.

Vorläufiger Zeitplan für die zweite Befragungsrunde
Date  
3. Oktober Einleitung einer Befragung der Öffentlichkeit zu einem überarbeiteten Entwurf der Veröffentlichungs- und Informationspolitik; die neue Version berücksichtigt die in der ersten Befragungsrunde eingegangenen Anmerkungen der Anspruchsgruppen.

Der neue Entwurf des Grundsatzpapiers und Informationen über den Befragungsprozess werden auf die Website der EIB gestellt werden und darüber hinaus Anspruchsgruppen, die ein besonderes Interesse an der Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik gezeigt haben, zugeschickt.
21. Oktober Einsendefrist für Anmerkungen zum Entwurf des Grundsatzpapiers.
21. Oktober Workshop in Rom im Rahmen des Befragungsprozesses, um den vorläufigen Entwurf des Grundsatzpapiers mit interessierten Anspruchsgruppen zu diskutieren.

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