Die Europäische Kommission, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Entwicklungsbank des Europarates haben vereinbart, einen Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten zu schaffen. Diese Initiative, die von den EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird, sieht die Einrichtung einer gemeinsamen Zuschussfazilität und einer gemeinsamen Darlehensfazilität vor, um vorrangige Investitionsvorhaben in den westlichen Balkanstaaten zu finanzieren.

Damit wird bezweckt, Finanzierungsquellen unterschiedlicher Herkunft zu bündeln und zu koordinieren. Außerdem sollen Darlehen in Verbindung mit Zuschussmitteln für Projekte bereitgestellt werden, die von vorrangiger Bedeutung für die Endbegünstigten auf dem Westbalkan sind. Ursprünglich lag der Schwerpunkt auf dem Infrastrukturbereich – einschließlich der sozialen Infrastruktur –, doch nun können auch Mittel für Vorhaben, die von KMU durchgeführt werden, sowie für Projekte im Bereich Energieeffizienz sowie in anderen Infrastrukturbereichen bereitgestellt werden.

Die Europäische Kommission hat bis jetzt rund 110 Mio EUR für die Finanzierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen sowie für technische Hilfe bereitgestellt. Dieser Mittelbeitrag wird nunmehr für die Gemeinsame Zuschussfazilität gewährt. Die EIB, die EBWE und die CEB haben jeweils 10 Mio EUR für technische Hilfe oder andere Finanzhilfen zugesagt, die in Einklang mit den in den jeweiligen Institutionen geltenden internen Verfahren bereitgestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten und andere Geldgeber können Zuschüsse über einen gemeinsamen Fonds der EU für die westlichen Balkanstaaten bereitstellen, der von der EIB und der EBWE gemeinsam verwaltet wird.

Im Rahmen der Gemeinsamen Zuschussfazilität wird dazu beigetragen, die Vorbereitung und Durchführung vorrangiger Projekte in den nachstehend genannten westlichen Balkanstaaten zu finanzieren: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kosovo (gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen), Montenegro und Serbien. Eine gute Projektvorbereitung und ein solider Rahmen für die Projektdurchführung sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Darlehen für Projekte gewährt werden und dass diese letztendlich erfolgreich zum Wirtschaftwachstum in den westlichen Balkanstaaten im Zuge des Beitrittsprozesses beitragen.

Mit dem Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten wird eine einzige Anlaufstelle geschaffen, bei der die Empfängerländer ihre Projekte einreichen können, die dann von Geldgebern und Financiers geprüft werden. Bei der Auswahl der Projekte wird sichergestellt, dass diese dem Bedarf der jeweiligen Länder entsprechen und dass sie in Einklang mit den Beitrittsprioritäten der EU stehen.

Gemeinsam mit der Zuschussfazilität wird eine gemeinsame Darlehensfazilität zum Einsatz gelangen. Die EIB, die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union, und die EBWE haben sich verpflichtet, 1 Mrd EUR für Darlehen zur Verfügung zu stellen. Auch die CEB will ihre Darlehensvergabe in der Region für Projekte im Sozialbereich ausweiten.

Das Abkommen zur Schaffung des Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten wird in den kommenden Wochen unterzeichnet.