Der Beschwerdemechanismus der EIB-Gruppe arbeitet mit der/dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen, die/der die von der Gruppe getroffenen Entscheidungen prüfen kann. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit hat Zugang zu diesem zweistufigen Verfahren: zunächst über den Beschwerdemechanismus der EIB und anschließend bei Bedarf über die/den Europäische/n Bürgerbeauftragte/n.
Dies gewährleistet ein zusätzliches Maß an Unabhängigkeit und Rechenschaftslegung und macht den Beschwerdemechanismus einzigartig unter den unabhängigen Beschwerdemechanismen internationaler Finanzierungsinstitutionen.