Lieferung eines neuen zweiachsigen Oberleitungsbusses, Baujahr nicht vor 2025, Fahrzeugklasse M3, ausgelegt und gebaut für die Personenbeförderung, mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz, und einer zulässigen Gesamtmasse von über 5 Tonnen, gemäß UNECE-Regelung Nr. 107. Der Oberleitungsbus soll über eine linksseitige Lenkung und durchgehenden Niederflurboden mit stufenlosem Einstieg an allen Fahrgasttüren verfügen und für die Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr auf Oberleitungsbus-Linien mit einer Nennspannung von 550–600 Volt eingesetzt werden. Gesamtmaße des Oberleitungsbusses: Länge der zweiachsigen, einteiligen Fahrzeuge: 12 000±100 mm; Breite: 2 500 (-50/+50) mm (ohne Außenspiegel); Höhe: 3 750 mm (DSTU 4905). Ein Oberleitungsbus soll Kapazitäten für mindestens 100 Fahrgäste bieten, davon 32 Sitzplätze. Klappsitze sind nicht zulässig. Ausstattung des Fahrgastabteils: 1 Sitz für einen Fahrgast im Rollstuhl; 1 Platz für einen Kinderwagen (kann mit einem Platz für einen Rollstuhl kombiniert werden); Sitze für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, die nicht im Rollstuhl sitzen.
- Datum: 25/02/2026
- Referenz:
Bekanntmachung
- Download des Bekanntmachungs vom 25/02/2026
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