Die Generalinspektion umfasst unter der Aufsicht der Generalinspektorin/des Generalinspektors drei unabhängige Rechenschaftsfunktionen: die Evaluierung der Aktivitäten der EIB-Gruppe, die Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen und Handlungen und den Beschwerdemechanismus. Außerdem leitet die Generalinspektorin/der Generalinspektor den Ausschuss der EIB für Auftragsvergabebeschwerden, der Beschwerden über die Auftragsvergabe bearbeitet.
Letzte Aktualisierung:
04/12/2024
04/12/2024
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GeneralinspektionMonique KONINGGeneralinspektorin - 
EvaluierungEmmanuel PONDARD Abteilungsleiter
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UntersuchungenMichael BUSHELL Abteilungsleiter
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BeschwerdeverfahrenVasco AMARAL CUNHA Abteilungsleiter
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KoordinationNina VAN DOREN Abteilungsleiterin
 
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