Unterzeichnung(en)
Übersicht
Financing of small and medium sized ventures undertaken by eligible SMEs in industry and services in Poland.
Improving access to term finance at favourable conditions, the loan will provide an alternative source of funding to strengthen the productivity and competitiveness of eligible SMEs in Poland.
In accordance with the Bank's policy to ensure that sub-loans comply with relevant EU legislation, in particular in the fields of environment and public procurement, the intermediary shall stipulate with the final beneficiary that sub-projects undertaken by the latter with the proceeds of EIB funds should comply with the relevant legislation.
The legal documentation will oblige the intermediary bank to ensure that any procurement procedures are done in accordance with EIB guidelines and the relevant applicable EU rules.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen