In der Geschäftsordnung der EIB ist festgelegt, dass der Verwaltungsrat der Bank jährlich mindestens sechsmal zusammentritt.
5
Feb
2025
Verwaltungsratssitzung Nr. 579
Gemäß ihrer Geschäftsordnung beruft die EIB den Verwaltungsrat jährlich zu mindestens sechs Sitzungen ein. In Einklang mit der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht die Bank: