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FAQ

FAQ

Die Bank erhält viele Informationsanfragen; einige Fragen werden immer wieder gestellt. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Frage über einen der unten aufgeführten Links beantwortet werden kann.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, senden Sie bitte eine Mail an den Information Desk.

FAQ - Struktur und Organisation

FAQ - Tätigkeit der EIB

FAQ - Darlehensanträge

FAQ - Darlehensbedingungen und Auszahlung

FAQ - Auftragsvergabe

FAQ - Transparenz und Information


FAQ - Struktur und Organisation

Wer leitet die EIB?

Die Leitungsorgane der EIB sind:

  • der Rat der Gouverneure - in der Regel die Finanzminister der Mitgliedstaaten;
  • der Verwaltungsrat - 28 ordentliche Mitglieder, und zwar ein Vertreter pro Mitgliedstaat und ein Vertreter der Europäischen Kommission. Die Zahl der stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder beträgt 16, was eine entsprechende Gruppierung der Länder impliziert. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, bis zu sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige (drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder) zu kooptieren, die an den Verwaltungsratssitzungen in beratender Funktion teilnehmen;
  • das Direktorium - der Präsident der EIB und acht Vizepräsidenten;
  • der Prüfungsausschuss - setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, die vom Rat der Gouverneure für eine einmalige Amtszeit von sechs aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ernannt werden.

Weitere Informationen hierzu sowie zum Aufbau der EIB sind auf den Seiten über die Organisation Struktur der Organisation auf der Website der EIB nachzulesen.

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Die EIB – was ist das?

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet und 1958 errichtet. Sie ist das Bankinstitut der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Als eine Bank, die sich an politischen Vorgaben orientiert, unterstützt die EIB durch ihre Finanzierungsoperationen die vorrangigen Ziele der Union, insbesondere die europäische Integration und den sozialen Zusammenhalt.

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Die EIB-Gruppe – was ist das?

Die EIB-Gruppe wurde im Jahr 2000 geschaffen und besteht aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF).

Der EIF wurde 1994 gegründet. Er ist für Risikokapitaloperationen und Garantien zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zuständig. Im Juni 2000 wurden die Satzung des EIF und die Eigentümerstruktur geändert - die EIB hält nun die Mehrheit der Anteile - und damit die Rolle des EIF als der auf Risikokapitalfinanzierungen spezialisierte Bereich der Europäischen Investitionsbank (EIB) bestätigt.

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Wo hat die EIB ihren Sitz?

Die EIB hat ihren Sitz in Luxemburg:

100, boulevard Konrad Adenauer
L-2950 Luxemburg
Tel: +352 43 79 - 1
Fax: +352 43 77 04
E-mail: info@eib.org

Anfahrtsbeschreibung.

Die Bank unterhält Büros an mehreren Standorten innerhalb und außerhalb der EU. (Liste des Büros)

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Wem gehört die EIB-Gruppe?

Die EIB ist eine internationale Finanzierungsinstitution und öffentliche Bank. Ihre Eigentümer sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam ihr Kapital gezeichnet haben (232, 4 Mrd EUR). Als Anteilseigner ist jeder Mitgliedstaat in den wichtigsten unabhängigen Entscheidungsgremien der Bank - dem Rat der Gouverneure und dem Verwaltungsrat - vertreten.

Die EIB hält die Mehrheit der Anteile des EIF (62%). Weitere Anteilseigner sind die Europäische Kommission (30%) und rund 20 private Bankinstitute aus den EU-Ländern (8%).

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Wer ist der Präsident der EIB?

Amtierender Präsident der EIB ist Werner Hoyer (DE)

Frühere Präsidenten waren:

  • Philippe Maystadt (BE), Januar 2000 - Dezember 2011
  • Sir Brian UNWIN (UK), April 1993 - Dezember 1999
  • Ernst-Günther BRÖDER (DE), August 1984 - March 1993
  • Yves LE PORTZ (FR), September 1970 - Juli 1984
  • Paride FORMENTINI (IT), Juni 1959 - September 1970
  • Pietro CAMPILLI (IT), Februar 1958 - Mai 1959
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FAQ - Tätigkeit der EIB

Worin unterscheidet sich die EIB von einer Geschäftsbank?

Die EIB ist eine öffentliche Bank; sie verfolgt keinen Erwerbszweck und orientiert sich an politischen Vorgaben.

Die EIB:

  • nimmt keine Einlagen entgegen;
  • führt keine Sparkonten zur Refinanzierung ihrer Tätigkeit;
  • hat keine Privatkunden;
  • führt keine Privatkonten;
  • hat keinen Publikumsverkehr;
  • bietet keine private Anlageberatung;
  • verwaltet keine Aktiendepots;
  • stellt keinen Überziehungskredit oder kurzfristige Finanzierungsmittel bereit.

Die EIB ist wie eine Entwicklungsbank tätig; sie beschafft sich die für ihre Tätigkeit benötigten Mittel auf den Finanz- und Kapitalmärkten, hauptsächlich durch Anleiheemissionen oder andere spezielle Kapitalmarktoperationen.

Die EIB stellt langfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben (hauptsächlich Anlageinvestitionen) zur Verfügung, gewährt jedoch keine Zuschüsse. Auf europäischer Ebene werden die nicht rückzahlbaren Hilfen von der Europäischen Kommission verwaltet.

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Welche Finanzierungsziele verfolgt die EIB?

Bei ihrer Finanzierungstätigkeit in der EU verfolgt die Bank 6 vorrangige Ziele, die in ihrem Geschäftsplan, dem Operativen Gesamtplan (OGP), festgelegt sind.

Der OGP ist eine Strategieunterlage, die vom Verwaltungsrat genehmigt wird und dazu dient, die mittelfristige Politik zu definieren und operative Prioritäten im Hinblick auf die Ziele festzulegen, die der Bank von ihren Gouverneuren vorgegeben werden. Darüber hinaus ist er ein Instrument zur Ex-post-Evaluierung der Tätigkeit der EIB. Der Plan deckt einen Zeitraum von drei Jahren ab, jedoch können die strategischen Projektionen in diesem Zeitraum angepasst werden, um neue Mandate oder Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen.

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In welchen Ländern ist die EIB tätig?

Fast 90% der von der EIB vergebenen Darlehen entfelt auf die EU-Mitgliedsländer.

Außerhalb der EU vergibt die EIB Darlehen im Rahmen der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU.

Die EU-Finanzierungsmandate betreffen:

Die Finanzierungen im Rahmen dieser Mandate betreffen in erster Linie die folgenden Bereiche:

  • Entwicklung des privaten Sektors
  • Ausbau der Infrastruktur
  • Sicherheit der Energieversorgung
  • Ökologische Nachhaltigkeit
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Welche Vorteile sind mit einem EIB-Darlehen verbunden?

Die EIB ist in der Lage, Mittel zu günstigen Konditionen aufzunehmen aufgrund:

  • ihres ausgezeichneten AAA-Kreditratings;
  • ihrer Tätigkeit als bedeutender internationaler Emittent auf den Finanzmärkten.

Da die Bank keinen Erwerbszweck verfolgt, gibt sie die Vorteile in Form von zinsgünstigen Darlehen an ihre Kunden weiter.

Die Zinssätze basieren auf den Mittelbeschaffungskosten der EIB, zu denen eine geringe Marge zur Deckung von Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Kosten hinzukommt.

Die Bank kann in praktisch allen wichtigen Währungen umfangreiche Darlehen mit langen Laufzeiten zur Verfügung stellen.

Die EIB begrenzt ihren Finanzierungsbeitrag üblicherweise auf maximal 50% der zu finanzierenden Gesamtkosten eines Vorhabens, doch hat ihre Einschaltung einen Katalysatoreffekt für die Mobilisierung weiterer Partner aus dem Banken- bzw. Finanzbereich sowie aus dem privaten Sektor.

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Wie refinanziert die EIB ihre Darlehen?

Die EIB ist finanziell autonom. Sie finanziert sich weitgehend selbst, indem sie sich die von ihr benötigten Mittel durch die Begebung von Anleihen und anderen Schuldtiteln beschafft, die zum Großteil weltweit an den Börsen notiert werden. Die EIB ist auf dem Anleihemarkt der Europäischen Union einer der bedeutendsten nichtstaatlichen Emittenten. Weitere Informationen hierzu sind unter der Rubrik Investor Relations auf der Website der EIB enthalten.

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Mit welchen Währungen arbeitet die EIB?

Die Rechnungslegung und die Erstellung der Finanzausweise der EIB-Gruppe erfolgen in EUR. Die Darlehensnehmer der EIB können die Mittel jedoch in einer der Währungen, mit denen die Bank arbeitet, in Anspruch nehmen, und zwar in:

  • Euro (EUR)
  • Pfund Sterling (GBP)
  • Schwedischen und Dänischen Kronen (SEK und DKK)
  • anderen Währungen, insbesondere in denen der Beitrittsländer
  • US-Dollar (USD)
  • Schweizer Franken (CHF)
  • Japanischen Yen (JPY)
  • Südafrikanischen Rand (ZAR)
  • Währungen anderer Partnerländer der EIB.
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FAQ - Darlehensanträge

Wer kann Darlehen der EIB in Anspruch nehmen?

Darlehen der EIB können von öffentlichen und privaten Körperschaften und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Das von einem öffentlichen oder privaten Kunden durchgeführte Projekt muss den Förderkriterien der EIB entsprechen und wirtschaftlich und finanziell solide sein.

Die von der Bank vergebenen Darlehen decken in der Regel höchstens 50% des Finanzierungsbedarfs eines Vorhabens.

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Was sind die wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EIB?

Die beiden wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EIB (zu beachten ist, dass die EIB keine Zuschüsse gewährt und keine Kooperationsabkommen abschließt) sind:

  • Einzeldarlehen für Investitionsprogramme oder für Projekte, deren Kosten 25 Mio EUR überschreiten.
  • Globaldarlehen , das sind Kreditlinien an Banken und Finanzinstitute. Diese leiten die Mittel dann an ihre Kunden zur Finanzierung von Programmen oder Vorhaben weiter, die den Kriterien der Bank entsprechen und deren Kosten unter 25 Mio EUR liegen. Die Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens im Rahmen dieser Fazilitäten obliegt der Clearingbank oder dem Institut, das Zugang zu EIB-Mitteln hat. Projektträger, die an Globaldarlehensfinanzierungen interessiert sind, sollten sich an die unmittelbar beteiligten Banken und zwischengeschalteten Institute wenden.
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Wie stellt man einen Darlehensantrag und wie ist der weitere Ablauf?

Für die Einreichung eines Antrags auf ein Einzeldarlehen bei der EIB sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Projektträger müssen der für Finanzierungen zuständigen Direktion der Bank lediglich eine detaillierte Beschreibung ihres Investitionsvorhabens wie auch die vorläufigen Finanzierungspläne vorlegen.

Erste Kontakte zur Erläuterung des vorgeschlagenen Vorhabens können mit der Bank telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail aufgenommen werden. Der Projektträger sollte für diese ersten Kontakte in ausreichendem Maße Informationen zur Verfügung stellen, damit überprüft werden kann, ob das Investitionsvorhaben mit den Förderkriterien der EIB in Einklang steht; auch sollte er einen gut ausgearbeiteten Geschäftsplan vorlegen.

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Wie geht die EIB bei der Projektprüfung vor?

Die Bank überprüft die vom Projektträger selbst vorgelegten Durchführbarkeitsstudien und wird eine erste Beurteilung bestimmter Aspekte des Projekts vornehmen, darunter seine:

  • technische
  • ökologische
  • wirtschaftliche
  • finanzielle
  • rechtliche

Tragfähigkeit.

Daraufhin erfolgt eine detaillierte Prüfung durch ein Projektteam der Bank, das sich aus einem Volkswirt, einem Ingenieur sowie einem Kreditreferenten zusammensetzt.

Das Projektteam wird sämtliche verfügbaren Berichte, Analysen und Unterlagen zur Prüfung heranziehen und den Projektträger an seinem Unternehmenssitz sowie den Investitionsstandort besuchen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen und Unterlagen nimmt die Bank ihre eigene Beurteilung des betreffenden Vorhabens vor.

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Was sind die weiteren Schritte, wenn ein Projekt für ein EIB-Darlehen in Frage kommt?

Führt die Prüfung durch die EIB zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, so legt das Direktorium der Bank dem Verwaltungsrat, der zehn Mal pro Jahr zusammentritt, einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zur Genehmigung vor.

Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat kann das Darlehen je nach Bedarf des Darlehensnehmers in einer oder in mehreren Tranchen - in der Regel innerhalb von 12 Monaten ab dem Genehmigungsdatum - in Anspruch genommen werden (Projektzyklus).

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Wer ist der erste Ansprechpartner für die Beantragung eines EIB-Darlehens?

Potenzielle Darlehensnehmer können weitere Fragen zu Darlehensanträgen an den Infodesk der EIB richten, der verfahrenstechnische Informationen zu Darlehensanträgen erteilt.

Als eine weitere Möglichkeit kann eine Liste der leitenden Mitarbeiter der Direktion Finanzierungen der EIB eingesehen werden.

Projektträger werden gebeten, eine der beiden für Finanzierungen in bzw. außerhalb der EU zuständigen Direktionen zu konsultieren und sich über die Vermittlung der EIB unter +352 4379-1 an die zuständigen Teams zu wenden.

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Welche Arten von Projekten werden von der EIB finanziert?

Die EIB finanziert ein breites Spektrum von Vorhaben im Energie-, Infrastruktur- und Industriesektor. Um für eine Finanzierung durch die EIB in Betracht zu kommen, muss ein Projekt den wirtschaftspolitischen Zielen der EU dienen.

Die EIB finanziert normalerweise:

  • Investitionen einer großen Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmen, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen von Bedeutung sind;
  • den Bau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur (Schienen-, Luft-, Straßenverbindungen und Brücken);
  • Vorhaben, die die Erzeugung, den Transport und die Verteilung von Energie (Strom, Gas, Wärme usw.) sowie eine effizientere Energienutzung und alternative Energiequellen (Wind, Wasser usw.) betreffen;
  • Projekte, die zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur beitragen;
  • Vorhaben zum Schutz der natürlichen und städtischen Umwelt (Wasser, Abfall, Verringerung der Luftverschmutzung, städtischer Nahverkehr usw.);
  • Investitionen in das Humankapital (Schulen, Universitäten, Labors, Forschungszentren, Krankenhäuser usw.);
  • Vorhaben der verarbeitenden Industrie (Automobil-, Luftfahrtindustrie, pharmazeutische und chemische Industrie usw.).
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Stellt die EIB Risikokapital bereit?

Anträge auf Risikokapitalfinanzierungen sind an den Europäischen Investitionsfonds zu richten, eine der wichtigsten Einrichtungen für solche Finanzierungen in der Union. Zu beachten ist, dass die EIB keine Mittel für die Neugründung von Unternehmen bereitstellt.

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Gewährt die EIB Zuschüsse?

Die EIB gewährt normalerweise keine Zuschüsse oder Beihilfen. Einzelpersonen und Organisationen, die Interesse an EU-Mitteln in Form von Zuschüssen haben, sollten sich direkt an die Europäische Kommission wenden.

Weitere Informationen über die Gewährung von Beihilfen der Bank sind auf ihrer Website nachzulesen.

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Können EIB-Darlehen mit Darlehen von anderen Banken kombiniert werden?

Gemäß Artikel 16 und 18 der Satzung der Bank arbeitet die EIB bei der Kofinanzierung von Projekten oder im Rahmen von Besicherungsstrukturen mit anderen Banken zusammen.

Um es den Projektträgern zu ermöglichen, soweit wie möglich andere Finanzierungsquellen in Anspruch zu nehmen, ist die Beteiligung der Bank auf 50% der zum Zeitpunkt der Projektprüfung veranschlagten und für eine Finanzierung der EIB in Betracht kommenden Investitionskosten eines Projekts begrenzt.

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Können EIB-Darlehen mit Zuschüssen der EU kombiniert werden?

Die Bank finanziert höchstens 50% der Gesamtprojektkosten; je nach Umfang und Auslegung der einzelnen Projekte kann die Finanzierung jedoch mit EU-Zuschüssen kombiniert werden.

Sämtliche Informationen über Zuschüsse der EU sind auf der Website der Europäischen Kommission nachzulesen.

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FAQ - Darlehensbedingungen und Auszahlung

Zu welchen Konditionen werden EIB-Darlehen vergeben?

Die EIB vergibt langfristige Darlehen, deren Laufzeiten je nach wirtschaftlicher Nutzungsdauer der zu finanzierenden Projektanlagen zwischen 4 und höchstens 20 Jahren (längere Laufzeiten sind möglich) betragen.

Neben festen Zinssätzen kann die Bank auch feste Zinssätze mit Revisionsklausel und mit Umwandlungsoption anbieten (die während der Darlehenslaufzeit an im voraus festgelegten Stichtagen eine Änderung der Zinsformel ermöglichen). EIB-Darlehen mit variabler Verzinsung können zu einem üblicherweise unter LIBOR liegenden Zinssatz angeboten werden, der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Tranche für die gesamte Laufzeit festgelegt wird.

Abgesehen von ihren allgemein günstigen Zinssätzen berechnet die EIB weder für die Bereitstellung noch für die Nicht-Inanspruchnahme von Darlehen Gebühren. Sie kann jedoch gegebenenfalls für die Projektprüfung und dafür in Anspruch genommene juristische Dienstleistungen Kosten in Rechnung stellen.

Die EIB verlangt eine angemessene Besicherung ihrer Finanzierungen, die von einer Bank oder einem Bankenkonsortium, einem Finanzinstitut oder einem großen, gut diversifizierten Mutterunternehmen mit stabilem Kreditrating gestellt werden können. Unter bestimmten Umständen kann die Bank auch einen Risikoaufschlag berechnen.

Unter Berücksichtigung der Laufzeit und der voraussichtlichen Höhe des Engagements verlangt die EIB die Zusicherung, dass kein anderer Gläubiger besser gestellt wird als sie.

Sie überwacht den Projektfortschritt und kann Projektbesichtigungen vor Ort durchführen. Nach Abschluss des Projekts kann sie darüber hinaus einen Evaluierungsbericht erstellen.

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Wieviel Zeit nimmt das Verfahren für die Darlehensvergabe von der Antragstellung bis zur Auszahlung ungefähr in Anspruch?

Eine von der Bank durchgeführte Projektprüfung kann sich über einen Zeitraum von 6 Wochen bis 18 Monaten erstrecken, je nach Projektumfang, Schwierigkeitsgrad einer Operation sowie Effizienz des Prüfungsverfahrens sowohl auf Seiten der Bank als auch auf Seiten des Projektträgers.

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Welche Auszahlungsverfahren werden von der EIB angewendet?

Nach seiner Genehmigung durch den Verwaltungsrat kann das Darlehen der EIB vom Darlehensnehmer je nach Bedarf in einer oder mehreren Tranchen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahmefrist für ein EIB-Darlehen beträgt normalerweise zwei bis drei Jahre. Auszahlungen werden gewöhnlich kurzfristig vorgenommen - in der Regel 10 bis 15 Tage nach Erhalt des jeweiligen Auszahlungsantrags.

Der Darlehensnehmer kann für jede in Anspruch genommene Tranche zum Zeitpunkt der Auszahlung die Laufzeit, die Rückzahlungskonditionen und das Tilgungsprofil wählen, wodurch ein aktives Treasury-Management erleichtert wird. Da der Zeitpunkt der Inanspruchnahme sowie die Währung, Laufzeit und Zinsformel offen bleiben und erst bei Eingang des jeweiligen Auszahlungsantrags festgelegt werden, ist eine Darlehensfazilität der EIB einem Medium-Term-Note-Programm vergleichbar, ohne dass jedoch Kosten für die Einrichtung entstehen.

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FAQ - Auftragsvergabe

Welchen Ansatz verfolgt die EIB hinsichtlich der Auftragsvergabe bei von ihr finanzierten Projekten?

Das Hauptziel der Bank besteht darin sicherzustellen, dass ihre Mittel im Interesse des zu finanzierenden Projekts und im Interesse der EU effizient eingesetzt werden. Die Bank überprüft, ob in Einklang mit ihrem auf der Website einsehbaren Leitfaden für die Auftragsvergabe internationale Auftragsvergabeverfahren angewandt und fair durchgeführt werden.

Aufträge im Rahmen von EIB-Projekten werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Für alle Projekte außerhalb der EU ist dies vorgeschrieben. Weitere Informationen sind direkt beim Projektträger erhältlich.

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Welchen Ansatz verfolgt die EIB bei der Vergabe von Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen auf eigene Rechnung?

Als Finanzierungsinstitution der Europäischen Union ist die Bank bestrebt, im Umgang mit externen Anbietern die wesentlichen Grundsätze der EU hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge - beispielsweise die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz - einzuhalten. Die Bank ist der Ansicht, dass diese Grundsätze im Allgemeinen am besten durch den Wettbewerb unter qualifizierten Bietern und durch eine gleichermaßen auf Kosten- und Qualitätsüberlegungen beruhende Auswahl umgesetzt werden können.

Alle Informationen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und auf der Website der Bank in Form eines neuen Eintrags bekannt gegeben. Details sind im Leitfaden für die Vergabe von Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen, die die Bank auf eigene Rechnung vergibt, nachzulesen.

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Welche Politik verfolgt die Bank hinsichtlich des internationalen Wettbewerbs?

Für die Mehrzahl der von der Bank aus eigenen Mitteln (d.h. den Mitteln, die sie sich durch die Begebung von Anleihen auf den Kapitalmärkten beschafft) finanzierten Projekte in und außerhalb der EU können Unternehmen aus der ganzen Welt Angebote für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge abgeben.
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FAQ - Transparenz und Information

Welche Governance-Regeln gelten bei der EIB?

Die EIB und ihre Mitarbeiter sind einem Verhaltenskodex, unterworfen, der die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einzuhaltenden Verhaltensregeln und -normen festlegt.

Von den Mitarbeitern der Bank wird erwartet, dass sie:

  • sich für die Erreichung der Ziele der EIB einsetzen,
  • sich loyal, korrekt und unparteiisch verhalten sowie,
  • hohen Normen der persönlichen und beruflichen Ethik entsprechen.

Innerhalb der Bank wurde eine spezielle Compliance-Stelle eingerichtet, deren Aufgabe es ist, das Compliance-Risiko der EIB-Gruppe zu ermitteln, zu beurteilen und zu überwachen, in Bezug auf dieses Risiko zu beraten und Bericht zu erstatten.

Sie überwacht die Beachtung der Bestimmungen in Bezug auf Ethik und Integrität durch das Personal der EIB-Gruppe und empfiehlt die Annahme angemessener Schutz- oder Korrekturmaßnahmen.

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Welche Regeln gelten bei der EIB bezüglich der Vertraulichkeit von Informationen?

Die EIB fühlt sich allen Interessengruppen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Sie betreibt hinsichtlich ihrer Tätigkeit und Grundsatzpolitik in Einklang mit den einschlägigen EU-Richtlinien und -Politiken eine aktive Politik der Transparenz.

Die EIB steht in engem Kontakt mit dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Zivilgesellschaft. Sie veröffentlicht auf ihrer Website ihren Operativen Strategie sowie ein breites Spektrum von Informationen über ihre Geschäftspolitik und ihre Verfahren einschließlich einer Übersicht mit grundlegenden Informationen über die Vorhaben, deren Finanzierung sie erwägt, sowie über ihre Globaldarlehenstätigkeit.

Dennoch kommt die EIB ihren Aufgaben als Bank nach und trägt den üblichen Regeln für die Beziehungen zu ihren Kunden Rechnung. Dies bedeutet, dass sie die geschäftlichen Interessen ihrer Kunden schützen muss, was wiederum die vertrauliche Behandlung von Projektinformationen erforderlich machen kann.

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Betreibt die EIB eine Betrugsbekämpfungspolitik?

Die Bank ergreift aktiv Maßnahmen, um in Verbindung mit ihren Finanzierungsoperationen Betrug und Geldwäsche zu verhindern (Leitlinien der EIB für die Korruptions- und Betrugsbekämpfung).

Gemäß den bei Finanzierungen der Bank zur Anwendung kommenden Vorschriften für die Auftragsvergabe verlangt die EIB von den Projektträgern und Bietern eine Zusicherung der Integrität sowie einen Nachweis über die Herkunft der Mittel (Leitfaden für die Auftragsvergabe, Abschnitte 1.5, 3.5 und Anlage 3).

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Welche Politik verfolgt die EIB hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen in Firmenverzeichnissen?

Die EIB strebt keine Veröffentlichung in Firmenverzeichnissen an. Daher ist es die Politik der Bank, keine Einzelinformationen für solche Veröffentlichungen zu aktualisieren.

Sämtliche Informationen bezüglich der Tätigkeit, den Zielen und der Struktur der Bank werden regelmäßig auf dieser Website aktualisiert. Organisationen, die in ihren Publikationen Einzelheiten über die EIB veröffentlichen möchten, werden gebeten, diese Informationen unmittelbar und kostenlos von der Website der Bank zu beziehen.

Organisationen, die in ihren Publikationen eine kurze Zusammenfassung über die EIB veröffentlichen möchten, werden gebeten, der Bank (über den Infodesk) mindestens zehn Arbeitstage vor dem Termin einen Textvorschlag zur Genehmigung vorzulegen. Ist der Text in einer anderen EU-Amtssprache als Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst, gilt eine Frist von 20 Tagen.

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