Solarkraftwerk in Ouarzazate
- Referenz: 20100242
- Veröffentlichungsdatum: 19 September 2011
Marokkanische Agentur für Solarenergie ("MASEN")
Der 500-MW-Komplex in Ouarzazate ist das erste im Rahmen des marokkanischen Solarenergieprogramms durchgeführte Projekt. Er soll in mehreren Phasen realisiert werden. Das Vorhaben stellt die erste Phase des Komplexes dar und beruht auf dem in Marokko bereits eingeführten Modell der "unabhängigen Stromerzeuger". Zunächst soll ein solarthermisches Kraftwerk mit einer Kapazität zwischen 125 und 160 MW errichtet und mit einer thermischen Speicherkapazität von mindestens etwa 450 MW ausgestattet werden. Der Betrieb soll Anfang 2014 aufgenommen werden.
Das marokkanische Solarenergieprogramm ist eines der sechs konkreten Projekte der Union für den Mittelmeerraum, die auf dem Pariser Gipfel am 13. Juli 2008 von den Staats- und Regierungschefs der EU und der Mittelmeerländer errichtet wurde. Damit soll die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien vorgetrieben werden (und insbesondere sollen die Mittelmeer-Partnerländer zu Erzeugern und Exporteuren von Solarenergie werden).
300 Mio EUR
Je nach der von dem erfolgreichen Bieter vorgeschlagenen technischen Ausgestaltungdürften die Gesamtkosten des Projekts zwischen 670 Mio EUR und 980 Mio EUR liegen.
Läge der Projektstandort in der EU, so fiele das Vorhaben unter Anhang II der UVP-Richtlinie (85/337/EWG) in ihrer geänderten Fassung. In Einklang mit marokkanischem Recht (UVP-Gesetz Nr. 12-03) beabsichtigt der Projektträger, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für den gesamten Komplex in Ouarzazate wurde im Rahmen der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie ein Scoping durchgeführt, und der Projektträger wird den erfolgreichen Bieter für die erste Phase (d.h. das Projekt) auffordern, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Verfahren für die Prüfung der Umweltverträglichkeit einschließlich der möglichen Auswirkungen auf Naturschutzgebiete werden im Zuge der Projektprüfung von der Bank detailliert analysiert werden um sicherzustellen, dass das Projekt mit den Grundsätzen und Standards der Bank in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien in Einklang steht.
In der EU wäre der Projektträger als öffentlicher Auftraggeber an die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß Richtlinie 2004/17/EG gebunden und müsste die Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Gemäß den Grundsätzen und der Satzung der Bank hält sich der Projektträger an den Leitfaden der Bank für die Auftragsvergabe und schreibt u.a. die von der Bank mitzufinanzierenden Teilprojekte international und im Amtsblatt der Europäischen Union aus.
Unterzeichnet - 19/11/2012.
- 19-09-2011 - Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) FR
Disclaimer
Before financing approval by the Board of Directors, and before loan signature, projects are under appraisal and negotiation. The data provided on this page is therefore indicative and cannot be considered to represent official EIB policy (see also the Explanatory notes).













