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    Tätigkeitsbericht 2020

    Die Bank der EU zeigt WEGE AUS DER KRISE – von der Hilfe für Mikrokredite bis hin zu multilateralen Entwicklungsprogrammen. Mit thematischen Abschnitten zu Covid-19, Klima und Entwicklung.

    Überblick

    Vorwort  

    von Präsident Werner Hoyer

    Highlights 2020  

    Alle Infos zu Mittelaufnahme, Kreditvergabe und Wirkung der EIB in der EU, zu ihren Krediten mit EFSI-Garantie und zur Tätigkeit der Bank weltweit.

    Wege aus der Coronakrise  

    Storys über Menschen und Unternehmen, denen unser Sicherheitsnetz hilft, und über Investitionen in Innovationen gegen die Krankheit.

    Wege aus der Klimakrise  

    Innovative Projekte gegen die Erderwärmung und für einen grünen Wiederaufbau.

    Wege aus der Entwicklungskrise  

    Projekte gegen Pandemie und Klimakrise und für eine nachhaltige Zukunft in Entwicklungsländern.

    Operativer Plan der Gruppe  

    Was die EIB im kommenden Jahr erreichen will.

    Governance  

    Wie die Bank geführt wird.

    Vorwort des Präsidenten

    Die Europäische Investitionsbank hat im Angesicht der Covid-19-Pandemie entschlossen reagiert. Wir sicherten Arbeitsplätze, stützten krisengebeutelte Branchen und halfen, die schwersten wirtschaftlichen Erschütterungen abzufedern. Dabei vergaßen wir auch unser langfristiges Ziel nicht: den Kampf gegen die Klimabedrohung. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how flochten wir unsere Klimaziele in unser Covid-19-Sicherheitsnetz ein. Denn mit einem einfachen Wiederaufbau ist niemandem geholfen. Mit der EIB können Europa und die Welt die Zukunft neu aufbauen – besser und nachhaltiger.

    2020 kämpften wir zunächst gegen Covid-19 selbst, mit Investitionen in Unternehmen, die an Tests, Therapien und Impfstoffen forschen. Mit unseren Finanzierungen unterstützten wir Gesundheitssysteme in der Europäischen Union und die Entwicklung von Schlüsseltechnologien, die die Pandemie verkürzen können. Wir stemmten uns mit einem Bündel von Sofortmaßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Virus, um die Wirtschaft mit Liquidität zu versorgen, vor allem die kleineren Unternehmen. Gleichzeitig bereiteten wir eine breitere Initiative vor, den Paneuropäischen Garantiefonds.

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    Anders als bei früheren Schocks haben wir es heute mit einer Krise der Realwirtschaft zu tun, nicht des Finanzsektors oder der Staaten. Millionen bislang völlig gesunder Unternehmen standen wegen der Lockdowns plötzlich vor Liquiditätsproblemen. Daher stellt der Paneuropäische Garantiefonds bis zu 200 Milliarden Euro für die Realwirtschaft bereit. So trägt er dazu bei, dass gesunde Betriebe (und ihre Arbeitsplätze) erhalten bleiben – und dass ihre Probleme nicht auf den Bankensektor und von dort aus auf die Staatsfinanzen übergreifen.

    Als weltweit größter langfristiger multilateraler Anleiheemittent und Kreditgeber hatten wir bei unserer Arbeit und unseren Investitionen stets die Probleme im Blick, die auch nach Covid-19 noch da sein werden – weltweit. Mit unseren nachhaltigen, grünen Investitionen kämpften wir nicht nur gegen die Pandemie. Wir rüsteten uns gleichzeitig für den Kampf gegen den Klimawandel im vor uns liegenden, entscheidenden Jahrzehnt. Durch Partnerschaften mit anderen multilateralen Organisationen und Investoren stellten wir sicher, dass auch Entwicklungsländer von einer Antwort auf Covid-19 profitieren. So genehmigten wir 400 Millionen Euro für die internationale COVAX-Initiative, die sich für einen gerechten Impfstoffzugang der Entwicklungsländer einsetzt. Dies war unsere moralische Pflicht und ist zugleich ein wichtiger Beitrag zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung.

    Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit müssen wir die Ziele Wachstum und Beschäftigung mit einem ernsthaften Klimaschutz verbinden. Denn die EU allein wird die Erderwärmung nicht aufhalten können, schließlich entstehen 90 Prozent der Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Sollte also der wachsende Energiebedarf in Afrika mit Kohle- und Gaskraftwerken gedeckt werden, lösen sich unsere Klimaziele buchstäblich in Rauch auf.

    Bei der gerechten Verteilung der Investitionen geht es nicht nur um die Frage Globaler Norden oder Süden. Innerhalb der Europäischen Union hat sich die regionale Konvergenz in den letzten Jahren verlangsamt, vor allem zwischen Stadt und Land. Wir müssen aufpassen, dass Covid-19 diese Kluft nicht vergrößert. Dazu investieren wir in den Zusammenhalt Europas. Und wie bei Covid-19 oder dem Klimaschutz geht es uns dabei um sofortigen wirtschaftlichen Nutzen und langfristige Nachhaltigkeit. Auch die Investitionen in den „gerechten Übergang“, um Regionen die Abkehr von umweltverschmutzenden Industrien zu erleichtern, sind wirtschaftlich absolut sinnvoll. Hier lohnt ein Blick auf die Bilanz des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der finanziellen Säule der Investitionsoffensive für Europa. 2020 hatte der EFSI am Ende seiner fünfjährigen Laufzeit wie geplant Investitionen von mehr als 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der EFSI ist komplett marktorientiert, und dennoch heißen die (gemessen am BIP) fünf größten Empfänger der EFSI-garantierten EIB-Kredite Estland, Griechenland, Bulgarien, Portugal und Lettland. Vier von zehn EFSI-Finanzierungen der EIB kamen Kohäsionsregionen zugute. Weil diese Regionen unser Angebot angenommen und bankfähige Projekte präsentiert haben. So hat der EFSI in ganz Europa Investitionen angestoßen, die ohne ihn zu riskant gewesen wären. Und er hat gezeigt, wie man mit relativ wenig öffentlichen Mitteln private Investitionen mobilisiert. Das ist eine wertvolle Erkenntnis für den gerechten Übergang, aber auch für die Aufbau- und Resilienzfazilität, das große Covid-19-Konjunkturprogramm der Europäischen Union.

    Auch 2020 lag unser Schwerpunkt weiter auf dem aus Klimasicht entscheidenden Jahrzehnt, das vor uns liegt. Unser Klimabank-Fahrplan, den unser Verwaltungsrat im November genehmigte, legt genau fest, was wir 2021 bis 2025 für den Klimaschutz tun werden. Dieses wegweisende Dokument unterstreicht die Entschlossenheit, mit der wir unsere gesamte Arbeit auf das Pariser Übereinkommen ausrichten. Die EIB ist jetzt die erste multilaterale Entwicklungsbank, die keinerlei Geld für Projekte vergibt, die dem Klima schaden. Sie ist die Klimabank der EU, und entsprechend geht es in diesem Bericht vor allem um unseren Kampf gegen die Erderwärmung.

    Ein wichtiges Mittel in diesem Kampf ist die Innovation. Wenn wir die Pariser Klimaziele erreichen wollen, müssen wir die Emissionen drastisch senken. Mit den aktuellen Geschäftsmodellen wird dies nicht funktionieren. Wir müssen massiv auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz setzen und darüber hinaus neue Klimatechnologien entwickeln. Leider ist der aktuelle wirtschaftliche Abschwung Gift für Investitionen in neue Technologien, denn sie gelten als riskant und nicht vordringlich. Einen Innovationsstopp können wir uns jedoch nicht erlauben. Gerade jetzt benötigen Europa und die Welt neue technologische Impulse: Impulse, die das „Business as usual“ durchbrechen und ein beschleunigtes, exponentielles Wachstum anstoßen.

    Die EIB trägt ihren Teil dazu bei, dass weiter in Innovation investiert wird. Indem wir Projekte langfristig finanzieren und Risiken senken, machen wir Investitionen besser planbar und bereiten den Weg für neue, nachhaltige Technologien. Dabei messen wir unseren Erfolg nicht an der Höhe der Kredite, die wir vergeben. Unser Ziel ist es, mit diesem Geld etwas zu bewegen. Wir wollen die nötigen strukturellen Veränderungen in Europas Wirtschaft voranbringen und das Leben für die Menschen auf der ganzen Welt besser und sicherer machen. Europa liefert, und die Europäische Investitionsbank ist der Beweis dafür.

    Werner Hoyer

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    2020 Highlights

    Wo das Geld der EIB herkommt

    Die Europäische Investitionsbank ist der weltweit größte multinationale Darlehensgeber und Anleiheemittent. 2020 nahm sie an den internationalen Kapitalmärkten 70 Milliarden Euro auf. Mit ihren Anleihen spricht die EIB auch Investoren an, die sich nicht unbedingt für Europa interessieren würden. Über ihr Investment in EIB-Anleihen fördern sie indirekt europäische Projekte.

    Die Bank begab Anleihen in 19 Währungen, den Großteil davon in Euro, US-Dollar und Pfund Sterling. Sie ist bei der Aufnahme ihrer Mittel recht flexibel, weil ihre Anleihen von mehreren Anlegergruppen gekauft werden und weil sie unterschiedliche Laufzeiten anbietet. Durch die Mittelaufnahme in verschiedenen Währungen kann die EIB auch Finanzierungen in einigen Landeswährungen bereitstellen.

     

    Emissionen nach Währung

    Wege aus der Coronakrise

    Mit einem Life-Sciences-Portfolio an direkten eigenkapitalnahen Finanzierungen von 1,5 Milliarden Euro für mehr als 60 hoch innovative Biotech- und Medtech-Unternehmen gehört die EIB zu den größten Playern in Europa.
    Yu Zhang, Leiter Life Sciences und Biotech, Direktion Finanzierungsoperationen

     

    Wege aus der Klimakrise

    Für die EIB steht fest: Der Wiederaufbau muss grün sein. Und er muss klar in Richtung Klimaneutralität gehen.
    Elina Kamenitzer, Abteilungsleiterin Koordination Klimaschutz und Umwelt, Direktion Finanzierungsoperationen

     

    Wege aus der Entwicklungskrise

    Menschen, Menschenrechte und soziale Teilhabe. Wenn wir dies in den Mittelpunkt unserer Entwicklungsarbeit stellen, maximieren wir die Chancen und den Nutzen für alle.
    Yasmine Pagni, Leiterin Soziales, Direktion Projekte

     

    Highlights im Operativen Plan der Gruppe

    Die Pandemie treibt Schockwellen durch die Wirtschaft und hat die Arbeit der EIB-Gruppe radikal verändert. In dieser Situation will die Europäische Investitionsbank-Gruppe den Aufschwung noch stärker unterstützen.

    Wir werden noch mehr Geld für Klima- und Umweltprojekte bereitstellen.

    Wir fördern weiterhin den Zusammenhalt zwischen den Ländern der Europäischen Union.

    Wir werden die Wirtschaft beim technologischen Wandel begleiten und dazu Innovationen fördern, Unternehmen effizienter machen und Dienstleistungen verbessern.

    Wir werden die EU-Mandate unter dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen mit ganzer Kraft umsetzen und uns gemeinsam mit den Mitgliedsländern und der Europäischen Kommission für den Aufbauplan „NextGenerationEU“ engagieren, damit die Wirtschaft wieder in Gang kommt.

    Der Europäische Investitionsfonds wird seine Tätigkeit 2021 erheblich ausweiten, vor allem weil er beim Europäischen Garantiefonds und bei anderen Maßnahmen gegen die Covid-19-Krise eine Schlüsselrolle spielt.

    Die Aktivitäten unter dem neuen Europäischen Garantiefonds kommen zu den Finanzierungen hinzu, die in unserem Operativen Plan beschrieben sind.

    Zur Stärkung der Governance führt die Bank ein neues Risiko- und Compliance-Programm ein. Es steht unter der Aufsicht des EIB Group Chief Risk Officer, der 2020 ernannt wurde.

    Zum vollständigen Operativen Plan für 2021

    Governance

    Die EIB ist eine Einrichtung der EU, die gegenüber den Mitgliedstaaten rechenschaftspflichtig ist. Gleichzeitig ist sie eine Bank, die bei ihren Entscheidungsprozessen, beim Management und beim Kontrollrahmen die für sie maßgebliche Best Practice im Bankensektor anwendet.

    Anfang 2020 setzte sich der Rat der Gouverneure aus Ministerinnen und Ministern der 28 Mitgliedstaaten zusammen, in der Regel den für das Finanzressort zuständigen. (Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 sind es nur noch 27 Länder.) Der Rat legt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank fest und genehmigt jährlich die Finanzausweise. Er entscheidet auch über Kapitalerhöhungen und über die Vergabe von Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union. Außerdem ernennt er die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses. Die Gouverneurinnen und Gouverneure der EIB vereinbarten 2019 einstimmig, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union das gezeichnete Kapital der Bank nicht schwächen sollte. Da das von Polen und Rumänien gezeichnete Kapital der EIB am 1. März 2020 erhöht wurde, hat die EIB sogar eine höhere Kapitalbasis als vor dem Brexit.

    Der Verwaltungsrat entscheidet über Darlehen, Anleiheprogramme und andere Finanzierungsfragen. Er tritt pro Jahr zu zehn Sitzungen zusammen und sorgt dafür, dass die Geschäfte der EIB entsprechend den Bestimmungen der EU-Verträge und der Satzung der Bank sowie den allgemeinen Leitlinien des Rates der Gouverneure geführt werden. Seit dem 1. Februar 2020 besteht der Verwaltungsrat aus 28 ordentlichen Mitgliedern, wobei jeder Mitgliedstaat und die Europäische Kommission durch jeweils ein ordentliches Mitglied vertreten sind. Außerdem gehören ihm 31 stellvertretende Mitglieder an. Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachwissen zur Verfügung steht, kann er sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige benennen, die an seinen Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen. Soweit in der Satzung nicht anders festgelegt, werden die Beschlüsse mit den Stimmen von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefasst, die mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals vertreten müssen. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Präsident (ohne Stimmberechtigung).

    Das Direktorium ist das ständige geschäftsführende Organ der Bank. Es führt die laufenden Geschäfte der Bank, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung. Es tritt einmal wöchentlich zusammen. Das Direktorium untersteht der Aufsicht des Präsidenten und der Kontrolle des Verwaltungsrats. Neben dem Präsidenten gehören ihm die acht VizepräsidentInnen der EIB an. Die Mitglieder des Direktoriums werden für sechs Jahre ernannt, eine Wiederernennung ist zulässig. Sie sind ausschließlich gegenüber der Bank verantwortlich.

    Die Bank hat einen unabhängigen Prüfungsausschuss, der unmittelbar gegenüber dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist. Er ist für die Prüfung der Finanzausweise zuständig und kontrolliert, ob die Bank die für sie maßgebliche Best Practice im Bankensektor beachtet. Seine Stellungnahme geht dem Rat der Gouverneure zusammen mit dem Jahresbericht des Verwaltungsrats zu. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sechs aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ernannt werden.