Global Climate City Challenge
Die Global Climate City Challenge ist eine Initiative der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Globalen Konvents der Bürgermeister, dem sich weltweit mehr als 9 000 Städte angeschlossen haben.
Dabei arbeiten der Konvent und die EIB mit globalen und lokalen Städtenetzen zusammen, darunter Local Governments for Sustainability (ICLEI), die C40 Cities Climate Leadership Group und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Die Global Climate City Challenge ist Teil der ehrgeizigen globalen Partnerschaft Global Urbis, die im Dezember 2017 auf dem One Planet Summit in Paris ins Leben gerufen wurde. Sie greift Städten und Regierungen auf der ganzen Welt bei ihren Klimaschutzprojekten mit technischer Hilfe und Finanzierungen unter die Arme.
Die Global Climate City Challenge in Zahlen
- 145 Projektvorschläge eingegangen, 20 Städte in der Vorauswahl
- Projekte aus diversen Bereichen: E-Mobilität, Energie aus Abfall, Stadtbegrünung, Resilienz, Anpassung an den Klimawandel
- Die fünf Gewinnerstädte wurden auf der COP25 am 10. Dezember 2019 in Madrid bekannt gegeben.
Gewonnen haben:
- Makindye Ssabagabo - Uganda
- Recife - Brasilien
- Monastir - Tunesien
- Jambi City - Indonesien
- Cotonou - Benin
Global Climate City Challenge
The Global Climate City Challenge is a joint initiative of the European Investment Bank (EIB) and the Global Covenant of Mayors (GCoM), representing over 9 000 cities from six continents, to provide technical assistance that helps prepare and fast-track financing of urban climate action projects.
Project proposals ranged from e-mobility, waste to energy, urban greening, resilience and climate adaptation measures, and the five winning cities were announced at COP25 in Madrid.
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungsschluss für die Global Climate City Challenge war der 28. Februar 2019. Die Challenge stand Gebietskörperschaften und kommunalen Behörden oder Einrichtungen wie städtischen Unternehmen, Versorgern und lokalen Banken offen, die gegen den Klimawandel vorgehen möchten.
Von den eingereichten Projekten wählt die EIB gemeinsam mit ihren Partnern fünf Projekte aus, die sie anschließend prüft. Diese Projekte erhalten kostenlos Unterstützung bei der Vorbereitung und technische Hilfe. Am Ende soll eine Finanzierung für die Projekte stehen.
Die Bedingungen zur Teilnahme an der Challenge lauteten:
- Sie investieren engagiert in den Klimaschutz
- Ihre Projekte haben nachweislich das Potenzial, die sektorspezifischen Förderkriterien der EIB zu erfüllen
- Sie haben einen integrierten Stadtentwicklungsplan, eine städtische Klimastrategie oder eine gleichwertige Strategie
- Sie haben ein aktuelles Projekt oder eine Pipeline an Klimaschutzprojekten, die auf der Klimastrategie Ihrer Stadt oder anderen relevanten Plänen oder Strategien basieren
- Sie verfügen über die nötige institutionelle Kompetenz, um eine Investition zu planen, zu steuern und durchzuführen und haben insbesondere ein eigenes Projektteam, das als Ansprechpartner agieren kann
- Sie verfügen über ausreichend Autonomie und Kompetenz, um Kredite aufzunehmen und haben Einnahmemöglichkeiten auf Projektebene (über den Kommunalhaushalt oder andere Finanzierungsquellen), um die Kredite zurückzuzahlen
- Die geschätzten Investitionskosten ihres Projekts/Programms liegen bei über 30 Millionen Euro, oder Sie kommen durch die Zusammenfassung von mehreren kleineren Projekten in verschiedenen Kommunen auf Gesamtkosten von insgesamt 30 Millionen Euro
Leistungen für die Gewinner
Darauf dürfen sich die fünf Gewinnern freuen:
- Sie erhalten Zuschüsse für die Projektvorbereitung und können so die Qualität Ihrer Projekte verbessern
- Sie profitieren vom Know-how der EIB und ihrer Erfahrung mit modernster Technik und innovativer Projektfinanzierung in den verschiedenen Bereichen städtischer Infrastruktur
- Sie erhalten Hilfe bei der Suche nach ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten
- Externe Sachverständige unterstützen den Projektentwickler bei der Fertigstellung des Projekts
- Sie erhalten Zugang zum Wissensnetzwerk des Globalen Konvents der Bürgermeister und können Ihr Projekt über die EIB, den Konvent und deren angeschlossene Netzwerke und Partner international bekannt machen
- Sie erhalten Zugang zu FELICITY. Diese Initiative hilft lateinamerikanischen und asiatischen Städten durch Projektvorbereitung und Kompetenzaufbau bei ihren Investitionen in emissionsarme Infrastruktur
Die Fazilität für Naturkapital und Städte
Grünkonzepte für Städte haben viele Vorteile, denn sie nutzen der Umwelt und mildern die Folgen des Klimawandels: Sie reduzieren das Überschwemmungsrisiko und die negativen Auswirkungen von Hitzewellen, sie verbessern die städtische Luft- und Wasserqualität und stärken den sozialen Zusammenhalt. Außerdem erhöhen sie die Attraktivität der Stadt und verbessern die Lebensqualität ihrer Einwohner.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum hat sich die EIB-Gruppe NCJ-Leitlinien gegeben?
Für Projekte in der Frühphase können wir im Rahmen der Global Climate City Challenge keine technische Hilfe anbieten. Nähere Informationen darüber, in welcher Projektphase wir Projekte fördern können, finden Sie unter der Frage „In welcher Projektphase ist eine Bewerbung möglich?“.
Wir bieten Unterstützung für die folgenden Aktivitäten:
- Verfeinerung/Ergänzung von bestehenden Machbarkeitsstudien, Kosten-Nutzen-Analysen und Marktstudien, um ein bankfähiges Projekt zu erhalten, das internationale Standards und die Finanzierungsanforderungen der EIB erfüllt; endgültige technische Planung von Projektkomponenten und Prüfung verschiedener technischer Optionen, um Klimawirkung und sonstige positive Effekte zu optimieren
- Beurteilung des Klimarisikos und der Schwachstellen auf städtischer Ebene und/oder auf Ebene des Gebiets, in der das Projekt angesiedelt ist
- Hilfe bei der Ermittlung anderer/ergänzender Finanzierungsmöglichkeiten für Klimaschutzprojekte von Städten, unter anderem bei der Mobilisierung von privaten Investitionen und möglichen außerbilanziellen Lösungen für Kommunen mit Finanzierungsschwierigkeiten, indem Finanzierungen zu Marktpreisen und Zuschüsse kombiniert werden
- Überarbeitung der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung und damit verbundener Studien/Pläne zu Umwelt- und Sozialaspekten
- Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für das Projekt
Welche Jurisdiktionen verhalten sich nicht regelkonform und wie stellt die EIB-Gruppe dies fest?
Wir unterstützen städtische Projekte, die zur Bekämpfung des Klimawandels oder zur Anpassung an seine Folgen beitragen, insbesondere in einem oder mehreren der nachfolgend genannten Bereiche. Für Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels (die folgende Aufzählung ist nicht vollständig) gelten besondere Kriterien.
Bekämpfung des Klimawandels
- Stadtverkehr
- Öffentlicher Nahverkehr (Busse, Schnellbusse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren)
- Nichtmotorisierter Verkehr (Fahrrad- und Fußgängerverkehr, einschließlich Fußgängerzonen, Fahrradwegen und Bike-Sharing-Angeboten)
- Integration von Verkehrs- und Stadtplanung, um eine Reduzierung der Pkw-Nutzung zu erreichen
- Maßnahmen zur Begrenzung der Nachfrage im Verkehrssektor (einschließlich IVS) zur Eindämmung der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen
- Flotten emissionsarmer leichter Straßenfahrzeuge
- Energieeffiziente Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsmittel
- Infrastruktur für alternative Antriebstechnologien (Ladestationen und sonstige Infrastruktur für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge)
- Energieeffizienz
- Energieeinsparungen/Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden
- Kostengünstige Investitionen zur Verbesserung der Energieleistung bestehender öffentlicher Beleuchtungssysteme
- Fernwärme-/Fernkältesysteme – neue Systeme und Sanierung oder Erweiterung bestehender Systeme, sofern die Energieeffizienzkriterien erfüllt werden
- Abfallentsorgung
- Sammelbehälter und Müllfahrzeuge für die getrennte Sammlung/Beförderung von wiederverwertbaren Stoffen und Bioabfällen
- Materialrückgewinnungsanlagen zur Sortierung und Veredelung von wiederverwertbaren Stoffen
- Kompostierungsanlagen, Anlagen für die anaerobe Gärung von an der Quelle sortiertem und getrennt gesammeltem Bioabfall. Schließung bestehender Müllhalden und Deponien und Installation von Systemen zur Rückgewinnung von Deponiegas, einschließlich Energierückgewinnung und – falls dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist – Abfackelung
- Installation von Systemen zur Behandlung von Deponiegas auf Deponien mit Gasrückgewinnungssystemen, einschließlich Energierückgewinnung und – falls dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist – Abfackelung
- Projekte, die eine Reduzierung des Plastikabfalls in Flüssen und Meeren und das anschließende Recycling zum Ziel haben, z. B. abfallwirtschaftliche Infrastruktur in Häfen, Schiffe/Ausrüstung zum Einsammeln von Plastik in Flüssen und Meeren
- Stadtbegrünung
- Auf- und Wiederaufforstung
- Entwicklung offener Grünflächen in den Städten (Parks, Erholungsflächen) oder Anlage grüner Korridore
- Wasser- und Abwasser
- Sanierung, Neubau oder Erweiterung von Kläranlagen zur Reduzierung der (Netto)-Methanemissionen über die Compliance-Anforderung hinaus oder zur Einsparung von Energie. Nur Anlagen für die bestehende Bevölkerung sind förderfähig
- Sanierung, Neubau oder Erweiterung des Kanalisationsnetzes zur Reduzierung der (Netto)-Methanemissionen über die Compliance-Anforderung hinaus oder zur Einsparung von Energie.
- Sanierung, Sektoreinteilung und Messung der Wasserversorgung – Energieeffizienz durch die Reduzierung von Wasserverlusten
- Energieeffizienz durch die Sanierung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
- Erneuerbare Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung
- Integration von Fotovoltaikanlagen in Gebäudedächer und andere Formen verteilter erneuerbarer Energie
- Warmwasserbereitung und sonstige thermische Nutzung der Solarenergie in Städten
- Nachhaltige Biomasse und Biogas – Stromerzeugung und thermische Nutzung
- Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung – neue Anlagen oder Sanierung/Umwandlung bestehender Anlagen (ohne Kohle als Brennstoff)
- Speichersysteme (Batterien, mechanische Speicher, Pumpspeicher), die die Einbeziehung erneuerbarer Energien erleichtern oder die Erzeugung von erneuerbarer Energie fördern
- Neue Informations- und Kommunikationstechnologien, intelligente Netze und Mini-Netze, die erneuerbare Energien fördern, sowie moderne intelligente Verbrauchserfassung
- Ökologische Stadtviertel und Stadterweiterungen, die verschiedene förderfähige Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und -anpassung beinhalten
Anpassung an den Klimawandel
- Projekte dieser Kategorie bzw. Projektaktivitäten und -dienstleistungen tragen dazu bei, die nachweislich negativen Folgen des Klimawandels zu bekämpfen (Erwärmung, Anstieg des Meeresspiegels, zunehmend stärkere Sturmfluten, Überschwemmungen, Dürren, Wirbelstürme und andere extreme Wetterereignisse)
- Es ist wichtig, dass während der Projektentwicklung eine angemessene Prüfung der Risiken, Schwachstellen und Auswirkungen im Zusammenhang mit Klimaschwankungen und dem Klimawandel erfolgt, etwa auf Projekt- oder Städteebene, und dass der Projektentwickler die eindeutige Absicht hat, diesen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden Schwachstellen durch genau definierte, gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken
- Beispiele für Projekte, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen (Aufzählung nicht erschöpfend) und die je nach Standort und konkretem Klimaproblem der betroffenen Stadt relevant sein können, sind:
- Maßnahmen im Bereich grüne und blaue Infrastruktur, die die Folgen von immer schlimmeren Hitzewellen, städtischen Wärmeinseln und Sturzfluten vermindern und/oder den Hochwasserschutz in Städten verbessern, die verstärkt mit Hitzewellen, Überschwemmungen und anderen extremen Wetterereignissen zu kämpfen haben.
- Nachrüstung bestehender Infrastruktur, um Schäden und/oder Unterbrechungen als Folge des Klimawandels zu reduzieren, z. B. Verlegung elektrischer Anlagen aus überschwemmungsbedrohten Kellergeschossen
- Oberflächenwassermanagement, darunter nachhaltige Entwässerungssysteme (SUDS), in Städten, die zunehmend stärkeren Überschwemmungen oder Dürren ausgesetzt sind (sofern die Systeme mit einer Wasserspeicherung kombiniert werden)
- Speicherung, Einsparung und Wiederverwendung von Wasser; Regenwassergewinnung in Städten, die zunehmend stärkeren Dürren ausgesetzt sind
- Erdverkabelung für Versorger in Städten, die zunehmend stärkeren Windgeschwindigkeiten, Überschwemmungen und anderen extremen Wetterereignissen wie Schnee und Eis ausgesetzt sind
- Deiche und Sturmflutsperrwerke, Dünenverstärkungen, Erhalt von bestehenden natürlichen Schutzvorrichtungen und Anlage von Feucht- und Sumpfgebieten als Puffer gegen einen Anstieg des Meeresspiegels und immer stärkere Überschwemmungen
- Katastrophenvorsorge und entsprechende Infrastruktur – Evakuierungswege, Gebäude mit Doppelfunktion, Zufluchtsunterkünfte, Notfallsysteme, Frühwarnausrüstung usw. in Städten, die zunehmend schwereren Dürren, Überschwemmungen, Wirbelstürmen und anderen extremen Ereignissen ausgesetzt sind
Investitionsprogramme, die sich auf zwei oder mehrere Sektoren erstrecken, sind besonders willkommen, denn Klimaschutzmaßnahmen sind sektorübergreifend und können Investitionen umfassen, die das gesamte Spektrum des Investitionsplans einer Stadt betreffen.
Was sind maßgebliche Organisationen und welche Rolle spielen sie im Zusammenhang mit den NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe?
Wenn sich Ihre Stadt oder Gebietskörperschaft bereits für das Transformative Actions Program 2018 der ICLEI beworben hat und Ihr Projekt die Bedingungen der Global Climate City Challenge erfüllt, können Sie das bereits verwendete Antragsformular bei GlobalClimateCityChallenge@eib.org einreichen. Wir arbeiten darüber hinaus mit weiteren Netzwerken zusammen, die Mitglieder des globalen Bürgermeisterkonvents sind, darunter die C40. Wenn Ihre Stadt außerdem einen Antrag auf Aufnahme in die Matchmaker-Datenbank des CDP eingereicht hat, kann sie dies angeben.
Wo finde ich die von den maßgeblichen Organisationen erstellten Referenzlisten (NCJ-Listen)?
Die Global Climate City Challenge richtet sich an Projekte in der Vorbereitungsphase, die jedoch eventuell zusätzliche technische Hilfe benötigen, um bankfähig zu werden oder internationalen Standards zu genügen. Wie ausgereift ein Projekt in der Phase der Antragstellung jeweils ist, hängt von der Art und Komplexität des Projekts ab. Was jedoch bereits vorliegen sollte, sind: eine klare Projektdefinition, das Konzept sowie eine vorläufige Schätzung der Projektkosten. Auch Machbarkeitsstudien sollten schon in Arbeit sein.
Was erwartet die EIB-Gruppe von ihren Vertragspartnern?
Die Global Climate City Challenge ist für Projekte ausgelegt, die bereits ausreichend weit fortgeschritten sind und technische Hilfe im Rahmen der Vorbereitung benötigen, um bankfähig zu werden. Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur Vorbereitung allgemeiner Strategien, Grundsatz- und Hintergrundstudien, die Problemdiagnosen umfassen, sowie Maßnahmen, die die Kreditwürdigkeit einer Stadt verbessern sollen. Sobald die Vorarbeiten abgeschlossen sind und die künftige Projektpipeline zusammengestellt ist, kann das Programm in einer späteren Phase der Global Climate City Challenge berücksichtigt werden.
Warum unterstützt die EIB-Gruppe Projekte in sich nicht regelkonform verhaltenden Jurisdiktionen?
Die Auswahl der fünf Städte, die die EIB im Rahmen der Initiative fördert, erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Umfang und Grad der angestrebten Klimaschutzwirkung der Investition
- Politische Bereitschaft der Stadtverwaltung (oder der Gebietskörperschaft), die vorgeschlagenen Klimaschutzprojekte oder Investitionsprogramme umzusetzen, und Vorliegen eines erheblichen Investitionsbedarfs
- Reifegrad des Projekts oder der Projektpipeline
- Technische, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit des vorgeschlagenen Projekts oder Programms
- Voraussichtliche Erfüllung der sektorspezifischen Förderkriterien der EIB
- Institutionelle und finanzielle Kompetenz des Projektträgers, das Projekt umzusetzen und eventuell eine EIB-Finanzierung zu erhalten
- Neuartigkeit, Reproduzierbarkeit, Ausbaufähigkeit und Aussicht auf die Mobilisierung privater Investitionen
- Potenzial, eine zusätzliche positive Umwelt-, Sozial- und Klimawirkung zu erzielen
- Bevölkerung, die von dem Projekt profitiert
- Bankfähigkeit der Investition im Hinblick auf Cashflow-Quellen für die Kreditrückzahlung, Kreditsicherheiten, Verfügbarkeit von Ko-Finanzierungen
Bei der Endauswahl wird außerdem darauf geachtet, dass die Projektauswahl in puncto Vielfalt die folgenden Kriterien erfüllt:
- Geografische Verteilung
- Art der Sektoren/Projekte
- Art der Klimarisiken
- Art der benötigten Unterstützung oder Phasen des Projektzyklus
- Art der Empfänger
Für welche Aktivitäten der EIB-Gruppe gelten die NCJ-Leitlinien?
Wenn Ihr Projekt ausgewählt wird, erhalten Sie die technische Hilfe kostenlos. Allerdings muss die Gebietskörperschaft zeigen, dass sie bereit ist, das von der EIB finanziell unterstützte Projekt/Programm auch umzusetzen – insbesondere durch die Abstellung von Mitarbeitern als Ansprechpartner für die EIB, den globalen Bürgermeisterkonvent und deren Experten, und durch die Bestätigung, dass sie Interesse an einer Finanzierung zur Durchführung des Projekts hat.
Finden die NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe auf Jurisdiktionen Anwendung, die aus steuerlichen Gründen auf der „Grauen Liste“ stehen?
Wir laden Zusammenschlüsse von Versorgern oder anderen kommunalen Unternehmen und/oder Gruppen von Städten ein, sich zu bewerben, sofern die Bewerbung von einem einzigen Repräsentanten eingereicht wird. Dies kann eine der beteiligten Kommunen sein oder eine in ihrem Namen handelnde Stelle (z. B. ein Gemeindeverbund oder eine lokale Bank, die städtische Klimaschutzprojekte in den betreffenden Kommunen finanzieren möchte). Der Repräsentant muss über die ausreichende institutionelle und finanzielle Kompetenz verfügen, um das Projekt umzusetzen und eventuell eine EIB-Finanzierung zu erhalten.
Was sind die wichtigsten Grundsätze der NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe?
Um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Initiative bereitgestellte Beratung und Finanzierung konkret den Städten zugutekommt, müssen die jeweiligen Verwaltungen einen Nachweis darüber erbringen (z. B. eine verbindliche Erklärung), dass sie bereit sind, das vorgeschlagene Projekt nach der ersten Prüfungsphase zu unterstützen. Falls sich die Verwaltung nicht direkt bewirbt, muss die sich bewerbende Einrichtung (z. B. kommunales Unternehmen, oder Finanzintermediär) mit einem Nachweis der Kommune oder der zuständigen Verwaltung (z. B. ein verpflichtendes Schreiben) belegen, dass das Projekt mit deren Zielen übereinstimmt.
Welche Arten von NCJ-Bezug fallen unter die Leitlinien der EIB-Gruppe?
Die EIB finanziert Stadtentwicklungsprojekte nach einem ganzheitlichen Ansatz mit unterschiedlichen Finanzprodukten. Sie unterstützt diese Projekte sowohl direkt, durch Projekt- und Rahmendarlehen, als auch indirekt durch Kredite an Finanzintermediäre und Beteiligungen an Eigenkapitalfonds. Projektdarlehen werden in der Regel für große Einzelprojekte vergeben, während mit Rahmendarlehen mehrere kleinere und mittelgroße Projekte finanziert werden. Rahmendarlehen haben normalerweise ein Volumen von 1–50 Millionen Euro und eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, was meist der Laufzeit der Investitionsprogramme der Städte entspricht. Bei Rahmendarlehen muss die EIB nicht jedes einzelne Projekt im Voraus prüfen, was diese Option für Städte praktikabler macht.
Durchleitungsdarlehen werden an Geschäftsbanken oder öffentliche Banken vergeben, die die Mittel anschließend an die Endbegünstigten weiterleiten. Damit kann die EIB kleinere Kommunen erreichen und kleinere Projekte finanzieren, was mit einem direkten EIB-Darlehen nicht möglich wäre. Darüber hinaus beteiligt sich die EIB an Eigenkapitalfonds, um private Investitionen in verschiedenen Infrastrukturbereichen in den Städten anzustoßen (z. B. erneuerbare Energien, Energieeffizienz, soziale Infrastruktur, Umwelt- und Verkehrsinfrastruktur).
Was bedeutet Verlegung im Sinne der NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe?
Ausgewählte Projekte erhalten Unterstützung, damit sie bankfähig werden. Allerdings müssen sie immer noch dem Management der EIB vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Mit der Teilnahme an der Initiative verpflichten Sie sich, bei der Projektvorbereitung eng mit der EIB und ihren Partnern zusammenzuarbeiten, sodass das Projekt theoretisch von der EIB mitfinanziert werden könnte. Eine rechtliche Verpflichtung, ein Darlehen bei der EIB aufzunehmen, besteht jedoch nicht.
Wie wirken sich die Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke („EU-Liste“) auf die NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe aus?
Sie können sämtliche Fragen an GlobalClimateCityChallenge@eib.org richten. Je nach Art und Anzahl der eingehenden Fragen organisieren wir möglicherweise eine interaktive Frage- und Antwort-Veranstaltung. Einzelheiten dazu veröffentlichen wir auf dieser Website. Alle Parteien, die eine Frage eingereicht haben, werden von uns informiert.
Meine Stadt hat mehrere Projekte in der Planung, die die Kriterien der Global Climate City Challenge voraussichtlich erfüllen. Müssen wir ein Projekt auswählen oder können wir mehrere Bewerbungen einreichen?
Wenn Sie mehrere Projekte haben, deren Gesamtkosten dem erforderlichen Mindestbetrag von 30 Millionen Euro entsprechen, können Sie mehrere Bewerbungen einreichen. Haben Sie mehrere Projekte mit geringeren Investitionskosten, dann können Sie die Projekte zusammenfassen und in einer einzigen Bewerbung einreichen.
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- Factsheet: EIB-Rahmendarlehen – Finanzierung langfristiger Investitionsprogramme von Städten und Regionen
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