Der Verwaltungsrat der EIB hat die überarbeitete Betrugsbekämpfungspolitik der EIB genehmigt, die durch die überarbeiteten Untersuchungsverfahren der EIB ergänzt wird.

Die Betrugsbekämpfungspolitik der EIB wurde in den Jahren 2007-2008 von der Abteilung Betrugsbekämpfung erarbeitet, die zur Generalinspektion gehört. Vorausgegangen waren dem a) umfassende interne Konsultationen mit den Dienststellen der Bank und b) zwei Runden externer Konsultationen mit den Interessengruppen (was auch Nichtregierungsorganisationen und das OLAF umfasste). Diese Politik wurde vom Verwaltungsrat im April 2008 genehmigt.

Durch die neue Fassung der Betrugsbekämpfungspolitik werden die Prinzipien nicht grundlegend geändert. Die Tatsache, dass die EIB unter keinen Umständen Fälle von Betrug oder Korruption toleriert, wird neuerlich betont.

Durch die Überarbeitung wurde die Politik vereinfacht und an die anderen grundsatzpolitischen Ausrichtungen und Dokumente der EIB angepasst. Die Politik wurde auch aktualisiert, um die neuen Instrumente zur Betrugsbekämpfung zu berücksichtigen, die die Bank seit 2008 entwickelt hat. Dazu gehören:

  1. die Whistleblowing-Politik,
  2. der Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe,
  3. proaktive Integritätsprüfungen,
  4. die Ausschlussverfahren und
  5. spezielle Formulierungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

In Brüssel fand am 20. März 2013 eine Veranstaltung statt, auf der die überarbeitete Politik mit externen Interessengruppen diskutiert wurde. Mehr als 20 Parteien, darunter Vertreter des Unternehmenssektors, NGOs und EU-Institutionen, nahmen daran teil.