Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, stellt zwei Globaldarlehen aus Risikokapitalmitteln im Gesamtbetrag von 6 Mio EUR (etwa 4 Mrd CFA-Francs) bereit. Die Mittel sind für die Vergabe mittel- und langfristiger Finanzierungen an kleine und mittlere Unternehmen des privaten Sektors bestimmt. Empfänger dieses Globaldarlehens sind die Société Générale de Banques au Burkina (SGBB) und die Bank of Africa (BOA), die zusammen 5 Mio EUR erhalten, sowie die Leasinggesellschaft Burkina Bail, die 1 Mio EUR zur Finanzierung langfristiger Leasingoperationen in Anspruch nehmen kann.

Die EIB stellt Globaldarlehen ausgewählten zwischengeschalteten Instituten zur Verfügung, die die Mittel an ihre Kunden weiterleiten. Die Finanzierungsmittel sollen in Burkina Faso den Bereichen Industrie, Agroindustrie, Fischerei, Gesundheit, Bildung und Fremdenverkehr sowie mit diesen Sektoren verbundenen Dienstleistungsbereichen zugute kommen. Für Finanzierungen in Frage kommen Unternehmensneugründungen, Erweiterungs-, Modernisierungs- und Umstrukturierungsvorhaben und/oder auf die Diversifizierung von Aktivitäten ausgerichtete Projekte. Die Finanzierungen sind bei den zwischengeschalteten Instituten zu beantragen und haben einen Höchstbetrag von 1,5 Mio EUR. Für Leasingoperationen der Burkina Bail gilt eine Obergrenze von 500 000 EUR.

Die zwischengeschalteten Institute werden eine eigene Kreditprüfung vornehmen und die Mittel zu marktüblichen Zinssätzen weiterleiten. Diese erste Zusammenarbeit mit den obengenannten Finanzinstituten in Burkina Faso wird es ermöglichen, den Finanzsektor mit langfristigen Finanzierungen zu unterstützen und auf diese Weise einen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an längerfristigen Finanzierungen, die in dieser Volkswirtschaft praktisch nicht erhältlich sind, zu leisten.

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der EU beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen.Derzeit vergibt die Bank ihre Finanzierungen in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (den AKP-Staaten) auf der Grundlage des Vierten Abkommens von Lome, das durch das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete neue AKP-EU-Partnerschaftsabkommen ersetzt werden wird. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität verwaltet, die die früheren Risikokapitalfinanzierungen ersetzen wird, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.

Die Republik Südafrika trat dem Abkommen von Lome 1997 als assoziiertes Mitglied bei.Der Bank wurde von den EU-Mitgliedstaaten ein spezielles Finanzierungsmandat erteilt, das die Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel in Höhe von 825 Mio EUR in der Republik Südafrika im Zeitraum 2000-2006 vorsieht.