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Vom 21. bis zum 22. Oktober fand in Brüssel die Plenarsitzung der Wiener Initiative 2 statt. Dabei wurden die jüngsten Entwicklungen beim Abbau von Risikoaktiva, bei den Rückstellungen für Kredite und bei den notleidenden Darlehen im Bankensektor in Mittel-, Ost- und Südosteuropa behandelt. Es wurde erörtert, wie sich der vor kurzem vorgeschlagene einheitliche Abwicklungsmechanismus für eine europäische Bankenunion auf die Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas auswirken könnte. Eine spezielle Sitzung befasste sich mit den besonderen Problemen, mit denen die nicht zur EU gehörenden Staaten in Südosteuropa konfrontiert sind.

Abbau von Risikoaktiva und Kreditentwicklung im Mittelpunkt

Die westeuropäischen Banken schränken nach wie vor die Vergabe grenzüberschreitender Finanzierungen in den mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein, wenngleich weniger stark als in der Vergangenheit. Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Der Schwerpunkt verlagert sich zunehmend auf die Mobilisierung einheimischer Finanzierungsmittel. Das Kreditwachstum ist nach wie vor gering, was sowohl auf angebotsseitige als auch auf nachfrageseitige Faktoren zurückgeht. Da die inländischen Kapitalmärkte in diesen Ländern nur wenig entwickelt sind, könnte es sein, dass die die die Zunahme der einheimischen Ersparnisse nicht ausreicht, um eine deutliche Ausweitung des Kreditvolumens zu ermöglichen. Außerdem sind ausländische Banken selektiver in der Region tätig, was in einigen Ländern zu Problemen führen könnte. Dieser Punkt muss genau beobachtet werden. Die Hauptursachen für das geringe Kreditwachstum müssen für jedes Land gesondert analysiert werden, nur dann können wirksame politische Schritte eingeleitet werden.

Es müssen dringend Maßnahmen gegen die große Zahl von notleidenden Krediten ergriffen werden

Es gibt erste Anzeichen dafür, dass die Nachfrage nach Krediten wieder zunimmt. Wesentliche Faktoren in diesem Zusammenhang sind die Lösung des Problems der notleidenden Kredite und die Beseitigung der aufsichtsrechtlichen Unsicherheiten, damit die derzeitigen Hindernisse für die Kreditvergabe zurückgehen.

Auf der Plenarsitzung wurde darauf hingewiesen, dass unbedingt gegen den nach wie vor hohen Prozentsatz von notleidenden Darlehen in mehreren Ländern der Region vorgegangen werden muss. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die Vergabe neuer Kredite verbessert werden. Damit die Kreditvergabe wieder zunimmt, sind konzertierte Maßnahmen der Aufsichtsbehörden und der Banken erforderlich, damit die Anreize und dynamische Entwicklungen ermöglicht werden, mit denen der Kreislauf von langsamem Wachstum und einem hohen Prozentsatz von notleidenden Darlehen durchbrochen werden kann. Die Teilnehmer der Plenarsitzung begrüßten die Veröffentlichung neuer, vereinheitlichter Definitionen von notleidenden Krediten und die Zurückhaltung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) bei Regulierungsfragen. Außerdem forderten die Teilnehmer, dass diese Definitionen in allen mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten angewendet werden. Darüber hinaus schlugen sie ihren Mitgliedern aus dem Bankensektor und dem Aufsichtsbereich für, gemeinsam länderspezifische Aktionspläne zu entwickeln, um das Problem der notleidenden Darlehen in den am meisten betroffenen Ländern in den Griff zu bekommen – auch im Zusammenhang mit den Gastland-Stabilitätsforen. Gleichzeitig werden im Rahmen der Wiener Initiative 2 konkrete Optionen für mögliche Instrumente zur Bonitätsverbesserung erarbeitet, um die Vergabe neuer Kredite zu erleichtern. Dies soll speziell kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Eine neue Arbeitsgruppe wird bis zum Frühjahr 2014 entsprechende Vorschläge vorlegen.

Auswirkungen der Bankenunion auf die mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder

Die Wiener Initiative 2 stellte fest, dass ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus sowie ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus für die europäische Bankenunion tiefgreifende Auswirkungen auf die mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder haben wird. Dadurch wird es ermöglicht, grenzüberschreitende Bankoperationen effizienter und koordinierter abzuwickeln. Auf der Plenarsitzung wurden starke Anreize dafür gefordert, die entsprechenden Bestimmungen freiwillig zu übernehmen, damit die Länder dieser Region möglichst umfassend an der Bankenunion teilnehmen können. Darüber hinaus muss eine wirkungsvolle Schnittstelle mit den Gastländern entwickelt werden, die nicht der Bankenunion angehören – einschließlich der Länder, die nicht zur EU gehören. Eine Arbeitsgruppe der Wiener Initiative wird in Kürze den jeweils zuständigen europäischen Institutionen ihre detaillierten Beobachtungen übermitteln.

Schwerpunkt auf Südosteuropa

Südosteuropa ist von diesen Entwicklungen in erheblichem Umfang betroffen, und dennoch erstrecken sich die Maßnahmen der EU zur Koordinierung der Bankenaufsicht kaum auf diese Region. Die Wiener Initiative 2 hat beschlossen, einen besonderen Schwerpunkt auf Südosteuropa zu legen.

Am zweiten Tag ging es um die besonderen Probleme, mit denen diese Region konfrontiert ist, wobei Fragen der finanziellen Stabilität und die Auswirkungen der Vorschläge betreffend die Bankenunion im Mittelpunkt standen. Bis jetzt fanden im Rahmen der Wiener Initiative 2 vier Gastland-Stabilitätsforen statt. Auf diese Weise sollte dazu beigetragen werden, die grenzüberschreitenden Aspekte der Stabilität im Bankensektor zu ermitteln. Was die Bankenunion betrifft, so wird der Beitrittsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen, obwohl die meisten Länder an einem EU-Beitritt interessiert sind. Derzeit sind in den in Arbeit befindlichen Plänen zur europäischen Bankenunion keine Klauseln zur freiwilligen Übernahme der entsprechenden Bestimmungen durch diese Länder oder spezielle Koordinierungsvereinbarungen vorgesehen. Auf der Plenarsitzung wurde der Beschluss der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA begrüßt, neuerlich mit Nicht-EU-Staaten im Hinblick darauf Kontakt aufzunehmen, Fragen der Vertraulichkeit von aufsichtsrechtlichen Informationen zu prüfen. Es wurden spezielle regionale Vereinbarungen gefordert, die einerseits für Nicht-EU-Staaten, die der EU beitreten wollen, und andererseits für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus und die EBA andererseits gelten sollen.

Neuer „Deleveraging and Credit Monitor“

Die Wiener Initiative wird die Entwicklungen in den Bereichen Abbau von Risikoaktiva und Kreditvergabe weiterhin sehr genau beobachten, da sich die bevorstehenden Überprüfungen der Qualität des Finanzierungsbestands negativ darauf auswirken könnten. Besonderes Augenmerk wird darüber hinaus der Vereinheitlichung der Definition von notleidenden Krediten, den Stresstests für die Banken des Euroraums und dem wahrscheinlichen Rückgang von unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen geschenkt. Beim „Deleveraging“-Monitor wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Kreditentwicklungen gelegt, weswegen er in „Deleveraging und Credit Monitor (DCM)“ umbenannt wird. Der nächste DCM wird am Donnerstag, dem 31. Oktober, veröffentlicht. An diesem Tag findet auch eine Telefonkonferenz statt.


Weitere Informationen und aktuelle Veröffentlichungen sind abrufbar unter: http://vienna-initiative.com