Der Umweltacquis
Der Acquis umfasst etwa 300 Rechtsinstrumente, und zwar in erster Linie Richtlinien. Der Acquis deckt im Großen und Ganzen die Bereiche Umweltschutz, Umweltverschmutzung und andere Aktivitäten, Produktionsprozesse, Verfahren und Verfahrensrechte sowie Produkte ab. Neben Rechtsvorschriften, die verschiedene Bereiche betreffen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Zugang zu Informationen über die Umwelt, Kampf gegen den Klimawechsel), wurden für die Luft, die Abfallwirtschaft, das Wasser, den Naturschutz, die Begrenzung der Umweltverschmutzung durch die Industrie, Chemikalien und gentechnisch veränderte Organismen, Lärm sowie Kernkraftsicherheit und Strahlenschutz Grenzwerte für Emissionsnormen festgelegt.
Die wichtigsten EU-Umweltrichtlinien, aus denen der Acquis besteht, sind im Folgenden aufgelistet. Eine ausführlichere Aufstellung kann auf der „Eurolex-Website“ abgerufen werden.
- Abfallrahmenrichtlinie (1991);
- Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (1996);
- Rahmenrichtlinie Luftqualität (2000);
- Behandlung kommunaler Abwässer (1998);
- Rahmenrichtlinie Wasserpolitik (2000);
- Großfeuerungsanlagen (2001);
- Europäisches System für den Handel mit Emissionszertifikaten (2003);
- Natura-2000-, Habitat- (1992) und Vogelrichtlinie (1979);
- Umweltverträglichkeitsprüfung (1997);
- Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (1990);
- Richtlinien zur Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus, darunter Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (1990);
- Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (2001).










