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    Offenheit und Transparenz sind Schlüsselkonzepte der EU, die im EU-Vertrag und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert sind. Die EIB möchte als Bank und als öffentliche Einrichtung ihre Glaubwürdigkeit erhöhen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern nachkommen, indem sie offenlegt, wie sie Entscheidungen trifft, wie sie arbeitet und wie sie die EU-Ziele umsetzt. Durch diese Transparenz wird auch die Tätigkeit der Bank effizienter und nachhaltiger und ihre Beziehungen zu externen Anspruchsgruppen verbessern sich.

    Um die EU-Regeln umzusetzen, hat die EIB am 2. Januar 2014 in Einklang mit der Verordnung 1367/2006 dieses öffentliche Register mit Umweltinformationen eingerichtet. Weitere Einzelheiten über den Inhalt finden Sie in der Rubrik häufig gestellte Fragen.

    Die EIB baut ihr öffentliches Register kontinuierlich aus. Gemäß der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe veröffentlicht sie neben den im Register aufgelisteten Dokumenten allgemeine Informationen über ihre Ziele und ihre Tätigkeit auf ihrer Website und erteilt auf Anfrage sonstige Auskünfte.

    Weitere Angaben dazu, wie Sie Informationen über die Umwelt- und Sozialaspekte der von der EIB geförderten Projekte erlangen können, sind dieser Veröffentlichung zu entnehmen.