Am 2. Mai 2017 haben die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) eine neue Übertragungsvereinbarung für das Europäische Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) unterzeichnet. Im Rahmen von ELENA werden Zuschüsse für die Vorbereitung großer Investitionsprogramme in den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen und nachhaltiger Stadtverkehr vergeben. Durch die neue Vereinbarung stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung, davon 20 Millionen Euro für die Vorbereitung von Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und dezentrale Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen sowie zehn Millionen Euro für Projekte in den Bereichen nachhaltiger Stadtverkehr und Mobilität.

ELENA wurde 2009 eingerichtet, und bisher wurden Zuschüsse von rund 100 Millionen Euro bereitgestellt. Dadurch wurden vor Ort Investitionen von rund vier Milliarden Euro ermöglicht. Durch ELENA wurden inzwischen zahlreiche Projekte in der Europäischen Union unterstützt, darunter

ELENA wird von der EIB verwaltet und erhält Mittel aus dem EU-Forschungsprogramm Horizont 2020. Über ELENA werden Zuschüsse für die Entwicklung von Projekten vergeben, die zu Investitionen von mehr als 30 Millionen Euro führen. Die Vergabe der Finanzierungen erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bisher wurden je Vorhaben durchschnittlich rund 1,8 Millionen Euro für die Unterstützung der Projektentwicklung bereitgestellt, die einen 40-fachen Investitionsbetrag mobilisierten. Der Finanzierungsbeitrag aus ELENA kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Projektentwicklungskosten decken. Dazu gehören unter anderem Aufwendungen für Machbarkeits- und Marktstudien, die Strukturierung von Programmen, Energieaudits, die Ausarbeitung spezieller Finanzierungsstrukturen sowie die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren und Verträgen. Nicht berücksichtigt werden Kosten, die mit dem eigentlichen Vorhaben verbunden sind. Für Projekte, die aus ELENA bezuschusst werden, kann auch ein EIB-Darlehen beantragt werden, was jedoch keine Voraussetzung für die Beantragung eines ELENA-Zuschusses ist.