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    Am 5. Oktober 2017 fand am Sitz der Europäischen Investitionsbank (EIB) die Konferenz „Tax – Compliance – Ethics: International Taxation – Role for International Financial Institutions?“ statt. Organisatorin dieser internationalen Veranstaltung war die Direktion Compliance der EIB.

    Zu den mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zählten etwa 45 hochrangige Referenten, Experten, Moderatoren und Vertreter von internationalen Finanzierungsinstitutionen, EU-Institutionen, standardsetzenden Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie des privaten Sektors und der Wissenschaft.

    EIB-Vizepräsident Alexander Stubb und Luxemburgs Finanzminister Pierre Gramegna hielten die Eröffnungsreden. Vizepräsident Stubb gab einen Überblick über grundlegende Konzepte der Besteuerung. Er skizzierte die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen digitale Wirtschaft und virtuelle Währungen und spannte den Bogen zum Thema Besteuerung. Pierre Gramegna dankte der EIB für die Organisation der Konferenz, die alle wichtigen Interessenträger zusammenzubrachte. Er betonte Luxemburgs Entschlossenheit, die durch Initiativen für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und insbesondere durch das Projekt der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) angestoßenen Neuerungen umzusetzen.

    Die Konferenz belegte, dass Besteuerung weit oben auf der internationalen politischen Agenda steht und als globales Thema auch globale Maßnahmen und Antworten erfordert. Vertreter der OECD, der EU und der G20 stellten aktuelle und künftige Entwicklungen in der Regulierung vor, zum Beispiel die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU), die Einführung eines Schnellverfahrens (Global Forum/OECD), die Genehmigung der Arbeit der OECD und des Global Forum zur Steuertransparenz und der OECD-Liste (G20). Konsistenz auf der Ebene internationaler Organisationen (OECD, EU, FATF, Global Forum) für Projekte im Bereich Steuertransparenz und verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen war eine wichtige Forderung der Referenten. Aus ihrer Sicht sollte sich die EU im Wettbewerb zum Rest der Welt nicht durch einen besonders restriktiven Ansatz selbst benachteiligen. Einigkeit herrschte auch darüber, dass es keine allgemein anerkannte Definition für Steuerparadiese gibt.

    Es wurde aufgezeigt, dass Steuervermeidung/Steueroptimierung mit einer wirtschaftlichen Begründung – im Gegensatz zum illegalen Steuerbetrug – rechtlich zulässig und durch das Unionsrecht geschützt ist, sofern es sich nicht um missbräuchliche oder rein künstliche Konstrukte handelt.

    Die Teilnehmer diskutierten ebenfalls über die Rolle internationaler Finanzierungsinstitutionen bei der Förderung verantwortungsvollen Handelns im Steuerwesen. Die internationalen Finanzierungsinstitutionen stimmten überein, dass mögliche Zuständigkeiten im Kontext ihres Auftrags und ihrer Aufgaben zu sehen sind – die vor allem in der Förderung von Wachstum und Investitionen in (Entwicklungs-)Ländern liegen. Maßnahmen internationaler Finanzierungsinstitutionen zur Prüfung steuerlicher Aspekte sollten angemessen, fair, ausgewogen und risikobasiert sein und den Leitungsorganen gleichzeitig ausreichende Gewähr für die Projektgenehmigung bieten. Unisono wurde betont, dass internationale Finanzierungsinstitutionen gegenüber ihren Partnern keine Strafverfolgungsbefugnisse haben und sich bei Steueraspekten insbesondere auf die standardsetzenden Organisationen stützen sollten.