Technische Hilfe
Projektbezogene technische Hilfe trägt dazu bei, die Qualität der Finanzierungsoperationen während des gesamten Projektzyklus zu verbessern. Auch die Auswirkungen auf den Entwicklungsstand erhöhen sich auf diese Weise.
Mit technischer Hilfe wird Folgendes bezweckt:
- Steigerung der Projektqualität und der Erfolgsquote,
- Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit,
- Ergänzung anderer Finanzprodukte.
In Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Investitionsfazilität betrifft die technische Hilfe vor allem die nachstehenden Bereiche:
- Operationen im Finanzsektor, vor allem Mikrofinanzierungen und Darlehensvergabe an KMU,
- Infrastrukturvorhaben, vor allem im Wasser- und im Abwassersektor, im IKT-, im Verkehrs- und im Energiesektor.
Geltungsbereich | Zeitraum | Verfügbare Mittel | |
Investitionsfazilität (Abkommen von Cotonou) | AKP + ÜLG | 2008-2013 | Höchstens 40,15 Mio. EUR |
2014-2020 | Höchstens 95 Mio. EUR. |
Die Republik Südafrika kommt nicht in Betracht. Die Mittel können in Form von Zinsvergütungen, einmaligen Zuschüssen oder Versicherungsbeiträgen bereitgestellt werden.
Technische Hilfe für regionale Infrastrukturvorhaben in Subsahara-Afrika ist im Rahmen des Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika verfügbar.
Technische Hilfe für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in Subsahara-Afrika steht aus Mitteln der nachstehenden Initiativen zur Verfügung:
- Programm für technische Hilfe in Ostafrika zur Unterstützung der Entwicklung von kleinsten, kleinem und mittleren Unternehmen in Kenia, Tansania, Uganda und Ruanda.
- Für das südliche Afrika – und speziell für Mosambik, Sambia, Malawi, Botsuana und Namibia – hat die EIB mehrere Fazilitäten eingerichtet, um den Finanzierungsbedarf kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen zu decken. Nähere Angaben finden sich unter: Mikrofinanzfonds/Fonds für kleine und mittlere Unternehmen im südlichen Afrika.