• Überarbeitete Leitlinien der EIB-Gruppe für den Beschwerdemechanismus nach öffentlicher Konsultation bestätigt
  • Leitlinien berücksichtigen das Feedback von 30 Interessenträgern, der Zivilgesellschaft und der Europäischen Bürgerbeauftragten
  • Neues Verfahren für Beschwerden über die projektbezogene Auftragsvergabe

Der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank (EIB) hat heute die überarbeiteten Leitlinien der EIB-Gruppe für den Beschwerdemechanismus genehmigt. Die neuen Leitlinien sollen die Beschwerdebearbeitung weiter optimieren, den Zugang zum unabhängigen Beschwerdemechanismus vereinfachen und kürzere Reaktionszeiten sicherstellen.

Nach der Annahme der überarbeiteten Leitlinien richtet die EIB zusätzlich ein neues, separates Verfahren für Beschwerden über die projektbezogene Auftragsvergabe ein.

„Die Europäische Investitionsbank fördert weltweit Investitionen in den Wandel. Der verlässliche Austausch mit allen Interessenträgern ist ihr wichtig. Unsere soliden Rechenschaftsregeln gewährleisten, dass sich alle Interessenträger Gehör verschaffen und Beschwerde einlegen können, wenn sie glauben, dass wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen. Da wir unser Beschwerdeverfahren nutzerfreundlicher und zugänglicher machen wollten, haben wir eine umfassende öffentliche Konsultation durchgeführt. Der Verwaltungsrat hat die überarbeiteten Leitlinien heute genehmigt. In den nächsten Monaten wird die Europäische Investitionsbank gezielt über ihr verbessertes Beschwerdeverfahren informieren“, so EIB-Präsident Werner Hoyer.

Erkenntnisse aus den seit 2010 bestehenden Beschwerdeverfahren

Um aus den seit 2010 bestehenden Beschwerdeverfahren Lehren zu ziehen, führte die EIB eine öffentliche Konsultation durch – die zehnte in ihrer Geschichte. Sie erhielt schriftliche Beiträge von 30 Interessenträgern und von der Europäischen Bürgerbeauftragten, die in die überarbeiteten Leitlinien einflossen.

Neues, separates Beschwerdeverfahren für projektbezogene Auftragsvergabe

Die EIB hat ein neues, separates Beschwerdesystem für die projektbezogene Auftragsvergabe eingerichtet, weil sich Letztere grundlegend von anderen Bereichen unterscheidet. Auf diese Weise stellt die Bank sicher, dass Beschwerden über die Auftragsvergabe bei Projekten effizienter und unabhängig bearbeitet werden.

Offenlegungsvermutung als Basis des neuen Beschwerdeverfahrens

Die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Beschwerden werden geändert: In Übereinstimmung mit der Transparenzpolitik der EIB gilt künftig die Offenlegungsvermutung anstelle der bisherigen Vermutung der Vertraulichkeit.

In besonderen Situationen, etwa wenn Repressalien drohen könnten oder der Beschwerdeführer dies beantragt, behandelt die EIB Beschwerden weiterhin vertraulich.

Das Beschwerdeverfahren gibt externen Interessenträgern eine Stimme. Die Öffentlichkeit hat damit ein Instrument, das eine alternative, präventive Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Projekten ermöglicht, die die EIB-Gruppe fördert.