Die neuen Mitgliedstaaten nahmen heute erstmals an einer Sitzung der Entscheidungsorgane der EIB teil. Der Verwaltungsrat der EIB begrüßte in seiner neuen Zusammensetzung offiziell zehn Vertreter der Länder, die am 1. Mai der Europäischen Union beigetreten sind.

EIB-Präsident Philippe Maystadt erklärte in der Feier für die neuen Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank: Es freut mich, die Mitglieder des Verwaltungsrats aus den neuen Mitgliedstaaten offiziell begrüßen zu dürfen, und ich wünsche ihnen alles Gute für ihre neue Aufgabe. Schwerpunkt der Tätigkeit der Bank in den neuen Mitgliedstaaten war bisher die Finanzierung von Projekten, die die Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union unterstützten. Solche Operationen werden auch in Zukunft ein wesentlicher Teil unserer Aufgabe sein, die Integration dieser Länder in die EU zu fördern.

Philippe Maystadt schloss seine Begrüßungsrede mit den Worten: Wir in der Europäischen Investitionsbank sind stolz, Teil der erweiterten Europäischen Union zu sein und die Hausbank der zehn neuen Mitgliedstaaten zu werden, die auch weiterhin auf unser Engagement vertrauen können.

Der für die Operationen in den meisten der neuen Mitgliedsländer zuständige EIB-Vizepräsident Wolfgang Roth sagte: Ich begrüße den Beschluss des neuen Verwaltungsrats, dem Rat der Gouverneure die Bestellung von Herrn Ivan Pilip als neuem EIB-Vizepräsidenten mit Zuständigkeit für bestimmte neue Mitgliedstaaten vorzuschlagen. Die Bank ist bereit, ihre Finanzierungen in den neuen Mitgliedstaaten auszuweiten, insbesondere zum Ausbau und zur Modernisierung der dortigen Infrastruktur und hier vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr, im Energiesektor und bei den Telekommunikationsnetzen. Dies ist erforderlich, um die erfolgreiche Teilnahme der neuen Mitglieder am Binnenmarkt zu gewährleisten und das Potenzial ihrer Volkswirtschaften voll auszuschöpfen.

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union zeichnen die neuen Mitgliedstaaten automatisch einen Anteil am Kapital der Bank. Ihr Anteil entspricht ihrem wirtschaftlichen Gewicht in der EU, d.h. ihrem Anteil am Bruttosozialprodukt der EU. Seit dem 1. Mai 2004 werden 4,6% des Kapitals der EIB von den neuen Mitgliedstaaten gehalten. Das gezeichnete Kapital der Bank beläuft sich jetzt auf 163,7 Mrd EUR.

Die neuen Mitglieder nehmen aktiv an den Entscheidungsprozessen der Bank teil. Der Beitrittsvertrag enthält ein Protokoll mit den im Hinblick auf den Beitritt geänderten Bestimmungen der EIB-Satzung.

Der Rat der Gouverneure - das oberste Organ der EIB - hat nun 25 statt wie bisher 15 Mitglieder. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Vertreter, im Allgemeinen den Finanzminister.

Der Verwaltungsrat besteht nunmehr aus je einem Mitglied für jeden EU-Mitgliedstaat sowie einem Vertreter der Europäischen Kommission. Die Entscheidungen des Verwaltungsrats werden von einer Mehrheit getroffen, die aus mindestens einem Drittel seiner Mitglieder besteht und mindestens 50% des gezeichneten Kapitals repräsentiert.

Dem Direktorium, das die laufenden Geschäfte der Bank wahrnimmt, wird ein weiterer Vizepräsident angehören, womit sich die Zahl seiner Mitglieder von acht auf neun erhöht.

Die Europäische Investitionsbank ist mittlerweile die wichtigste einzelne externe Finanzierungsquelle in den neuen Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 1990-2003 hat die Bank Finanzierungsmittel von über 25 Mrd EUR in diesen Ländern und in den Beitrittsländern (Rumänien und Bulgarien) bereitgestellt. Auf die Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur entfielen 55% der Darlehensvergabe der EIB in der Region, gefolgt von 14% für Umweltprojekte, 7% für Energieprojekte, 7% für Vorhaben in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen sowie 14% für kleine und mittlere Projekte, die indirekt durch EIB-Globaldarlehen gefördert wurden. Im vergangenen Jahr erreichten die Finanzierungen die Rekordsumme von 4,6 Mrd EUR (dies entspricht mehr als 10% der gesamten Darlehensvergabe der EIB).

Für die kommenden Jahre erwartet die Bank einen Anstieg der Ausleihungen in den zehn Staaten um 10%, so dass weiterhin Investitionsvorhaben ermöglicht werden, die diese Länder vor allem enger an die westliche EU anbinden und zu einer besseren Integration in die Union zum Nutzen der gesamten erweiterten EU beitragen.

Die Bank unterstützt in den neuen Mitgliedstaaten vorrangig Projekte, die dazu beitragen, diese Volkswirtschaften in den Binnenmarkt zu integrieren. Darüber hinaus fördert die EIB insbesondere die Anwendung europäischer Standards wie sie im acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand) festgelegt sind.

Die EIB wurde 1958 als Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen gegründet. Sie hat den Auftrag, Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Integration der EU-Mitgliedstaaten zu finanzieren. Die EIB ist eine autonome EU-Institution. Ihre Anteilseigner sind die EU-Mitgliedstaaten, die ihr Kapital zeichnen. Die EIB hat unabhängig von den anderen EU-Institutionen ihre eigene Verwaltungsstruktur und eigene Entscheidungsorgane. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Integration, ausgewogenen Entwicklung sowie wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU-Mitgliedstaaten beitragen.

Die EIB beschafft die Mittel für ihre Finanzierungstätigkeit auf den internationalen Kapitalmärkten. Sie ist ein bedeutender internationaler Emittent, der von den führenden Rating-Agenturen regelmäßig ein erstklassiges Rating (AAA) erhalten hat. Die EIB kann daher ein großes Mittelvolumen zu vorteilhaften Konditionen aufnehmen. Sie reicht diese Anleihemittel ohne Gewinnorientierung aus und erhebt lediglich einen kleinen Aufschlag zur Deckung ihrer Verwaltungskosten. Dies erlaubt die Vergabe mittel- und langfristiger Darlehen mit attraktiven Zinssätzen und angemessenen tilgungsfreien Zeiträumen.