Jedes Jahr prüft ein Ausschuss des Europäischen Parlaments die Tätigkeit der EIB und stellt in einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, zu der der Präsident der EIB eingeladen wird, einen Bericht vor. Dies ermöglicht es dem Europäischen Parlament, die Tätigkeit der EIB bei seinen legislativen, haushaltsbezogenen und politischen Aufgaben zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist die EIB über die Anliegen und Prioritäten des Parlaments informiert.