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    Integritätsprüfung – Geschäfte und Geschäftspartner der Bank

    Die Compliance-Stelle überprüft die Geschäfte und Geschäftspartner der EIB und übernimmt das laufende Monitoring und Kontrollen. Auf diese Weise stellt sie sicher, dass die Bank nicht unwissentlich Korruption, Betrug, heimliche Absprachen, Nötigung, Geldwäsche, Steuerbetrug, schädliche Steuerpraktiken oder Terrorismusfinanzierung ermöglicht.

    Dazu hat die EIB geeignete Leitlinien und Verfahren für den Umgang mit Geschäftspartnern und für Verträge eingerichtet, etwa Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und anderer schädlicher Praktiken. Die EIB-Gruppe nahm 2019 eine überarbeitete Fassung ihrer Leitlinien zu nicht transparenten und nicht kooperationsbereiten Jurisdiktionen mit mangelhafter Regulierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich („NCJ-Leitlinien der EIB-Gruppe“) an.

    Durch ihr konsequentes Vorgehen unterstützt die EIB auch die internationalen Bemühungen um mehr Integrität auf den Finanzmärkten. Gleichzeitig mindert sie damit ihre Rechts- und Reputationsrisiken.

    Die Compliance-Stelle arbeitet mit der Generalinspektion zusammen, die eine unabhängige Kontrollfunktion wahrnimmt. Diese leitet Untersuchungen ein, sobald ein Verdacht auf Betrug, Korruption oder andere Straftaten vorliegt, die von der EIB finanzierte Projekte oder Aktivitäten betreffen. Wenn die Compliance-Stelle Unregelmäßigkeiten oder Hinweise auf rechtswidrige Handlungen aufdeckt (im Anschluss an die Projektprüfung oder beim laufenden Projektmonitoring), meldet sie dies der Generalinspektion. Diese entscheidet dann, ob eine Untersuchung eingeleitet wird.

    Integritätsprüfung – Beschäftigte und Leitungsorgane

    Die EIB hat die Grundsätze der Integrität in ihren Verhaltenskodexen verankert. Darin beschreibt sie das ethische Verhalten, das sie von ihren Beschäftigten, Auftragnehmern, Beratern und Leitungsorganen erwartet. Dazu gehören berufliche und persönliche Werte, Loyalität, Ehrlichkeit und Unparteilichkeit sowie der Einsatz für die Ziele der Bank.

    Einhaltung der Auftragsvergabevorschriften

    Der Leitfaden der EIB für die Auftragsvergabe beruht auf den Vergabegrundsätzen der EU – Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung von Bietern, Transparenz und Proportionalität – und sichert einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Compliance-Stelle sorgt durch ihre Prüfungen dafür, dass die Bank diese Regeln auch bei der eigenen Auftragsvergabe einhält.

    Weitere Aufgaben der Compliance-Stelle

    Die Compliance-Funktion arbeitet mit anderen Einrichtungen und Organen der EU, internationalen Finanzierungsinstitutionen, nationalen Entwicklungsagenturen und internationalen standardsetzenden Organisationen zusammen.

    Whistleblowing-Politik

    Die EIB-Gruppe verfügt über eine Whistleblowing-Politik, um die Integrität der Bank zu wahren, Transparenz zu schaffen und Verhaltensweisen aufzudecken, die ihrer Tätigkeit und ihrem Ansehen schaden könnten.

    Dafür hat sie klare Berichtswege eingerichtet. Sie sichert Hinweisgebern maximalen Schutz zu und verurteilt Vergeltungsmaßnahmen. Jede Person kann so ihrer Pflicht nachkommen, Missstände und Unregelmäßigkeiten zu melden.

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