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    1. Beschreibung de Datenverarbeitung

    Die Europäische Investitionsbank (EIB) muss sicherstellen, dass ihre Finanzierungen möglichst effizient und ausschließlich für den Zweck eingesetzt werden, zu dem sie vergeben wurden. Deshalb duldet sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit und ihren Projekten weder Betrug noch Korruption, heimliche Absprache, Nötigung, Behinderung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (zusammen als rechtswidrige Verhaltensweisen und Handlungen bezeichnet). Dies hat sie in ihrer Betrugsbekämpfungspolitik verankert.

    Die Ausschlusspolitik der EIB soll verhindern, dass es bei Aktivitäten oder bei Projekten, die die EIB finanziert, zu Betrug oder Korruption kommt. Hierzu erleichtert sie in begründeten Fällen die Anwendung eines Ermessensspielraums der EIB und sie setzt Regeln dafür fest, wenn es um den Umgang mit dem Vorwurf einer rechtswidrigen Verhaltensweise oder Handlung geht.

    2. Welche Daten werden erhoben und zu welchem Zweck?

    Die EIB erhebt Informationen und Identifizierungsdaten zu Unternehmen und Personen, gegen die sie ein Ausschlussverfahren eingeleitet hat. Dies umfasst auch die Identifizierungsdaten natürlicher Personen, die für eine juristische Person vertretungs-, entscheidungs- oder kontrollberechtigt sind.

    Bezweckt wird damit, die Ausschlusspolitik und die Betrugsbekämpfungspolitik der EIB durchzusetzen und die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen.

    3. Wer kann auf die Daten zugreifen, und an wen werden sie weitergegeben?

    Entsprechend ermächtigte Mitarbeiter der EIB, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Daten zugreifen müssen, können dies während des Ausschlussverfahrens. Hierzu zählt u. a. der Ausschließungsausschuss der EIB. Er hat fünf Mitglieder, darunter zwei externe Mitglieder, die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen.

    Die EIB kann die Daten an nationale oder EU-Behörden, internationale und multinationale Organisationen oder Einrichtungen sowie staatliche Einrichtungen weitergeben, wenn dies für den Zweck der Ausschlusspolitik notwendig ist. Der Schutz der personenbezogenen Daten muss dabei sichergestellt sein.

    Ausschließungsbeschlüsse gegen natürliche Personen sind allen Mitarbeitern der EIB zugänglich, die den Datenzugriff für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Sie können vom Moment des Ausschließungsbeschlusses bis zum Ende des Ausschlusszeitraums darauf zugreifen.

    4. Wie können Sie Ihre Daten einsehen, ihre Richtigkeit überprüfen und sie gegebenenfalls berichtigen?

    Sie haben jederzeit das Recht, die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten einzusehen, zu berichtigen und zu vervollständigen. Gleiches gilt für Daten zu juristischen Personen, die Sie vertreten. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kopie der Daten, damit Sie sie berichtigen oder vervollständigen können. Wenn Sie Daten einsehen, berichtigen, sperren und/oder löschen lassen möchten, wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der EIB. Er ist ebenfalls Ihr Ansprechpartner bei Schwierigkeiten oder Fragen in Verbindung mit der Verarbeitung dieser Daten.

    Gegebenenfalls finden die in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 und in dem entsprechenden Beschluss der EIB genannten Ausnahmen und Beschränkungen auf Untersuchungen der EIB Anwendung. Der entsprechende Beschluss der EIB ist hier einsehbar.

    5. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

    Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ausschlussverfahren werden zehn Jahre nach dem Ende des Ausschlusszeitraums vollständig gelöscht.

    6. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um Ihre Daten schützen?

    Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wurden verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Nur berechtigte Nutzer, die sich mit einem Kennwort authentifiziert haben, erhalten Zugang zu den Daten. Die Zugangsberechtigung kann nur vom Datenverantwortlichen erteilt werden. Alle berechtigten Nutzer müssen registriert sein, und jeder Datenzugriff wird erfasst.

    7. An wen können Sie sich bei Fragen oder Beschwerden wenden?

    Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten der EIB (DataProtectionOfficer@eib.org) wenden. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte gemäß Verordnung (EU) 2018/1725 infolge der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Ausschlusspolitik der EIB verletzt wurden, können Sie sich auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.