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Auswahlverfahren

Die EIB ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und orientiert sich somit an den Zielen und Werten der EU. Sie ist der Auffassung, dass Diversität sowohl für ihre Mitarbeiter als auch für ihre Finanzierungstätigkeit vorteilhaft ist. Aus diesem Grund schätzt und fördert sie die Diversität und Integration ihrer Mitarbeiter – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Rasse, Kultur, Bildungsstand, Glaubenszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Behinderungen.

Die Bank verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und strebt bei der Auswahl ihres Personals in Einklang mit Artikel 11, Absatz 7 ihrer Satzung eine Beteiligung von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten an. Sie begrüßt in besonderem Maße Bewerbungen von Frauen.

Bewerber müssen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union1 sein. Staatsbürger aus Kandidatenländern2, mit denen die EU-Beitrittsverhandlungen bereits begonnen haben, können ebenfalls berücksichtigt werden – allerdings zunächst nur für befristete Verträge.

Je nach Art des Dienstverhältnisses kann die EIB befristete oder unbefristete Verträge anbieten.

Das Zustandekommen des Dienstverhältnisses hängt vom zufriedenstellenden Ergebnis der ärztlichen Untersuchung ab und wird nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit bestätigt.

Die wichtigsten Schritte des Einstellungsverfahrens

  • Nach Absenden des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Bestätigung, dass Ihre Daten in die Datenbank der Bank aufgenommen wurden. Alle persönlichen Angaben werden in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vertraulich behandelt.
  • Die Bank führt anschließend eine vergleichende Prüfung der eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage des Stellenprofils durch. Die Bewerber, deren Qualifikationen und Erfahrung für die jeweilige offene Stelle als geeigneter erscheinen, werden in eine Auswahlliste aufgenommen.
  • Wenn Ihre Bewerbung in die engere Wahl gezogen wurde, wird sich die Bank mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Auswahlverfahren u.a. durch telefonische und/oder direkte persönliche Bewerbungsgespräche fortzusetzen.
  • Vor der Einstellung müssen alle Bewerber psychometrische Tests absolvieren und sich einem Persönlichkeitstest unterziehen. Für die Besetzung zahlreicher Stellen werden darüber hinaus die Fachkenntnisse der Bewerber geprüft. Am Ende des Auswahlverfahrens können die Bewerber auf Anfrage die Ergebnisse dieser Tests erhalten.
  • Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie eine Zu- bzw. Absage. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bank ihre Einstellungsverfahren international durchführt und dass sowohl die fachlichen Vorgesetzten als auch die Personalabteilung am Auswahlverfahren beteiligt sind.
  • Für die Auswahl von Führungskräften setzt die Bank Auswahlgremien ein. Die rechtliche Grundlage für die Auswahl von Bewerbern mittels Auswahlgremien ist das Dokument "Best Practice in Selection Panels", das den Mitarbeitern bei der Einladung zu Einstellungsgesprächen zur Verfügung gestellt wird.

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte sind abrufbar unter FAQ (häufig gestellte Fragen) und weitere Informationen.


1Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

2 Kandidatenländer: Zu den Kandidatenländern, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, gehören die Türkei, Kroatien und Island. Aktuelle Informationen sind im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/enlargement/countries/index_de.htm.


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