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    Anteilseigner der Europäischen Investitionsbank sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Die EU-Mitgliedstaaten kommen uneingeschränkt für Finanzierungen der Bank in Betracht, ohne dass geographische oder Sektorquoten gelten.

    Die Anteile der Mitgliedstaaten am Kapital der Bank werden gemäß dem wirtschaftlichen Gewicht des jeweiligen Landes innerhalb der Europäischen Union (gemessen am BIP) zum Zeitpunkt seines Beitritts zur EU ermittelt.

    Nach ihrer Satzung darf sich der Betrag der ausstehenden Darlehen der EIB auf maximal 250% des gezeichneten Kapitals belaufen.